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Forum Juli Mamis 2013

elternzeit frage

Thema: elternzeit frage

Hallo, ich habe da mal eine frage zur elternzeit. Ich habe bei meinem Ag 2jahre elternzeit angegeben jetzt haben wir beschlossen das ich auch noch das 3.jahr zu hause bleibe. Muss mein Arbeitgeber dem zustimmen oder kann er das ablehnen? Da wir es heute erst beschlossen haben erreiche ich natürlich keinen mehr in unserer Personalabteilung aber die frage brennt mir unter den fingern :)

von Lola88 am 30.08.2014, 19:06



Antwort auf Beitrag von Lola88

also ich weiß das so, dass der AG dem zustimmen muss...und wenn er es nicht tut, dann musst du eben nach 2 jahren wieder ran ans schaffe ;)) oder kündigen und dich arbeitslos melden lg und schönen abend.

von mallex am 30.08.2014, 20:39



Antwort auf Beitrag von Lola88

Uh neee wenn er das ablehnt gehe ich natürlich wieder arbeiten. Kündigen ist keine Alternative :)

von Lola88 am 30.08.2014, 20:49



Antwort auf Beitrag von Lola88

Der AG muss zustimmen, aber in der Regel wird er zustimmen, denn den 2 Jahren hat er ja auch zugestimmt. Ob 2 oder 3 ist in den meisten Fällen doch wurscht.

von binesonnenschein am 30.08.2014, 20:54



Antwort auf Beitrag von Lola88

Hallo, in dem Fall muss der Arbeitgeber nicht zustimmen. Du musst nur spätestens 7 Wochen vor Ende der 2 Jahre Elternzeit mitteilen, dass du das dritte Jahr dranhängst. Ich mache das auch so, habe ich schon beim ersten Kind so gemacht! Diese Regelung gilt aber nur in diesem Fall, wenn man 2 Jahre beantragt hatte. LG

von sungirl82 am 31.08.2014, 16:50



Antwort auf Beitrag von Lola88

Kenne es so wie Sungirl! Persönliche Erfahrung hab ich keine, habe 3 Jahre genommen und geh ab Donnerstag wieder Teilzeit, aber bei meiner Freundin wars genauso, hat vor Ablauf der 2 Jahre das dritte "beantragt". Lg

von Lisa82 am 31.08.2014, 22:03



Antwort auf Beitrag von Lola88

Danke für eure antworten :) Es ist tatsächlich so das mein ag dem zustimmen muss. Habe am Wochenende mit einem Freund meines papas gesprochen und der ist Anwalt :p Hätte ich erst nur 1jahr beantragt wäre es was anderes

von Lola88 am 01.09.2014, 08:27



Antwort auf Beitrag von Lola88

Hallo Lola, es ist genau andersrum. Wenn man nur 1 Jahr (oder eine bestimmte Zeit, z.B. genau 18 Monate, oder ein spezielles Datum) beantragt hat, dann kann man nur mit Zustimmung des AG verlängern. Einzige Ausnahme ist, wenn man 2 Jahre beantragt hatte. Dann kann das dritte Jahr drangehängt werden. Man muss es nur beim Arbeitgeber 7 Wochen vorher anmelden. Mein Großer ist jetzt 4 und ich habe es damals so gemacht. Auch dieses Mal bei der kleinen Maus mache ich es so. Erkundige dich doch noch mal, bevor du das Jahr verschenkst! Schau mal hier im Expertenforum bei Fr. Bader nach, die Frage wurde schon oft gestellt! Liebe Grüße

von sungirl82 am 01.09.2014, 10:14



Antwort auf Beitrag von Lola88

Ach mist ich habe mich verschrieben Ich wollte schreiben : es ist tatsächlich so das er dem NICHT zustimmen muss ;) Genau so wie du es gerade geschrieben hast sagte es auch der freund ;) Danke

von Lola88 am 01.09.2014, 10:40



Antwort auf Beitrag von Lola88

Dann passt es ja für dich. Schön, wenn es klappt.

von sungirl82 am 01.09.2014, 21:43