November Mamis

Forum November Mamis 2016

Elternzeit beantragen

Thema: Elternzeit beantragen

Huhu ihr, nun brauch ich mal eure Hilfe zum Thema Elternzeit. Ich soll mich bis morgen entscheiden wie lange ich in Elternzeit gehe. Es wird irgendwie davon geredet das man 3beantragen soll und wenn man nach 2wieder kommen will geht das, Voraussetzung es ist was frei. Nach 3Jahren müssen sie was frei machen. Und wenn ich mich für 2 Jahr festlege kann ich keine 3nehmen im Zweifel. Stimmt des? Wurde da was geändert?!? Hab mich damals bei meinem Sohn (anderer AG) für 2festgelegt und Jahr 3 hingehängt...

von Junikäfer123 am 09.06.2016, 15:11



Antwort auf Beitrag von Junikäfer123

also bei mir war es so, dass ich sagen sollte wie lang ich möchte und dann eure ich 3 Monate vorher nochmal gefragt ob ich dann zum xx wieder komme oder verlängere ich glaub eher wiederkommen ist weniger ein problem als zu verlängern daher würde ich eher die längere zeit angeben

von Merle83 am 09.06.2016, 15:29



Antwort auf Beitrag von Junikäfer123

Bei uns - und wir sind ein Betrieb im Tarif inkl eines BR - wird das sehr streng nach dem Gesetz gehandhabt. Ich hoffe ich bekomme alles auswendig zusammen, was ich weiß: 1 • Spätestens 7 Wochen vor Beginn der EZ musst du als AN es deinem AG mitteilen, wie du gehen möchtest 2 • Insgesamt stehen dir 36 Monate zu, sollte der Partner oder die Partnerin auch gehen, gibt es 2 Monate dazu 3 • Bezahlt werden dir entweder 12 Monate mit ca. 65% deines Durchschnittgehaltes der letzten 12 Monate (ohne Urlaubs-, Weihnachtsgeld- & Co.) oder eben auf 24 Monate davon nochmals die Hälfte >> tollen Rechner gibt es bei hipp.de 4 • Du kannst die Elternzeit in zwei Zeitabschnitte gliedern, neu ist hierbei, dass es nicht mehr der Zustimmung deines AG bedarf, wenn du 12 bereits genommen hast & die verbleibenden 24 zw dem 3. bis 8. Lebensjahr übertragen willst 5 • Um Zustimmung deines AG bedarf es, wenn du die Zeit auf mehrere Zeitabschnitte verteilen möchtest 6 • Verpflichtet bist du allerdings dich für die nächsten 2 Jahre festzulegen >> bei uns ist es 1 Jahr, da ist der Betrieb sehr familienfreundlich 7 • Wenn du das 3. Jahr Elternzeit zw. dem 3. und 8. Lebensjahr deines Kindes nehmen möchtest, kann der AG dir das aus betrieblichen Gründen ablehnen, ja Hoffe ich hab nix vergessen

von be.be am 09.06.2016, 15:49



Antwort auf Beitrag von Junikäfer123

Doch was vergessen: Dein Arbeitsplatz muss für dich freigehalten werden, mit der Stundenzahl die du vor Beginn hattest. Daher werden für diesen Zeitraum auch meist befristete Verträge für den "Ersatz" ausgeschrieben. Nett/kooperativ ist es, wenn du es deinem AG 3 Monate vor Ende deiner angekündigten EZ sagst, wie du kommst. Gesetzlich waren es mal wohl 6 Wochen vorher & meine HR Abteilung sagte mir letzten: Sie kann an dem Tag kommen, den sie eingereicht hat

von be.be am 09.06.2016, 15:53



Antwort auf Beitrag von be.be

Hui das is mal ne Info :-) Vielen lieben Dank dafür! Also muss ich mich eigentlich gar nicht bis morgen festlegen. Sondern hab fast bis Beginn muschu Zeit. Die sind ja witzig

von Junikäfer123 am 09.06.2016, 16:50



Antwort auf Beitrag von be.be

Fakt ist, du könntest es in der 1. Woche nach der Geburt machen...

von be.be am 09.06.2016, 18:30



Antwort auf Beitrag von Junikäfer123

Eigentlich muss man es nach der Geburt machen, man weiß ja das Geburtsdatum noch nicht (außer man hat einen geplanten Kaiserschnitt)...

von umi am 10.06.2016, 08:29