Hallo ihr Lieben,
da bald die Woche näher rückt in der wir unsere Anträge über die Verteilung der Elternzeit den AG´n mitteilen können, kam mir eine Frage in den Kopf geschossen.
Ist es gesetzlich so, dass jeder AG seinen AN Sonderurlaub für die Geburt des Kindes gewähren MUSS?Oder ist es wieder ein Kann-Bestimmung?
Wielang erhält man dann Sonderurlaub?
Oder erhalten nur diejenigen Sonderurlaub, die auch einen Arbeitsvertrag nach Tarif mit Ihrem AG vereinbart haben und leider die AN mit nur "einfachen Arbeitsvertrag" keinen Sonderurlaub erhalten?
Demnach würde ich das dann in dem Antrag der Elternzeit mit einbauen, wäre dann ja auch gut, da man dann, auch wenn es nur ein Tag ist, Geld für diesen Sonderurlaubstag erhält.
Bin gespannt auf Eure Antworten...
Gruss Jeanine
Mitglied inaktiv - 25.01.2012, 16:45
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Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber mein Mann hatte beim letzten Kind 1 Tag Sonderurlaub.
von
Mel+3
am 25.01.2012, 21:03
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Hab letztens bei so einer Maßnahme zur Arbeitsförderung noch "gelernt" das der werdende Papa einen Tag Sonderurlaub bekommt bzw einen Tag zustehen hat für so sachen wie Baby anmelden und so aber wie und wann und ob man den sofort oder später nehmen muss wieß ich nicht
von
mandytier
am 25.01.2012, 21:10
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Hallo,
also Sonderurlaub hat mit dem gesetzlichen Urlaub nichts zu tun und wird entwendet im Tarifvertrag oder vom AG direkt festgelegt. Wenn Du Dir unsicher bist, ob bei euch Ansprüche bestehen frag in der Personalstelle, die wissen das.
LG
von
afrank
am 26.01.2012, 07:17
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Mein Mann kriegt 2 Tage gemäß Arbeitsvertrag, aber allgemeingültig ist das wohl nicht. Ich würde auch in der Personalstelle fragen oder - noch besser - in den Vertrag schauen. Manche Personalstellen versuchen ja auch gern mal, einen zu bescheißen...
von
Bombalurina
am 26.01.2012, 09:43