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Elternzeit Partner-hoffe jemand kennt sich aus.

Thema: Elternzeit Partner-hoffe jemand kennt sich aus.

Hallo ihr Lieben, ich habe da mal eine Frage zwecks Elternzeit beim Arbeitgeber von meinem Mann beantragen. Und zwar möchte er den 1.LM und den 14.LM nehmen. Aber wie schreibe ich es? Kann ich bei dem 1.LM schreiben, dass er ab Entlassung der Frau aus der Klinik seine Elternzeit beginnt. Da wir es sinnlos finden,ab Geburt zu schreiben falls es doch zu einem längeren KH-Aufenthalt kommt. Eigentlich möchte ich ja Ambulant entbinden. Kann man so Elternzeit beantragen? Hat ja nichts mit dem Elterngeld zu tun?Dies bekommt er ja ab Geburt? Und dann 4 Wochen auszählen?Und das dann als Ende der Elternzeit nehmen?Und dann möchte er ja noch den 14.Monat nehmen und das schon mal kurz anmelden und dann wieder 7 Wochen vorher einreichen?Liebe Grüße

von silver25 am 12.04.2017, 13:04



Antwort auf Beitrag von silver25

Ich bin kein Experte, aber wenn er Elterngeld bekommt für den 1. LM und nebenbei drei Tage oder wie lange auch immer arbeitet, wird das glaube ich angerechnet aufs Elterngeld. Sonst schreibe doch im Expertenforum bei Frau Bader. Sie ist da absolut fit.

von Jenyx am 12.04.2017, 13:11



Antwort auf Beitrag von silver25

Ok. Danke dies ist auch eine gute Idee....Werde gleich dort nochmal anfragen.

von silver25 am 12.04.2017, 13:16



Antwort auf Beitrag von silver25

Ihre Adresse Name ggf. Abteilung/Personalnummer Straße, Hausnummer PLZ, Ort Anschrift Arbeitgeber Name Firma Straße, Hausnummer PLZ, Ort [Ihr Ort], [Datum] Betreff: Antrag auf Elternzeit Sehr geehrte(r) Frau/Herr [Name Arbeitgeber], hiermit beantrage ich Elternzeit zur Betreuung und Erziehung meines Kindes [Name, ggf. voraussichtliches – Geburtsdatum]. Unter Einhaltung der gesetzlichen 7-Wochen-Frist werde ich die Elternzeit am [Datum – sieben Wochen in der Zukunft liegend] beginnen. Nach einer 2-monatigen Auszeit stehe ich Ihnen ab dem [Datum Elternzeit-Ende] wieder voll zur Verfügung. Bitte lassen Sie mir eine schriftliche Bestätigung zukommen. Gern stehe ich Ihnen auch für ein klärendes Gespräch zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen — Unterschrift – [Ihr Name] Das hat mein Mann geschrieben..nur er nimmt die ersten zwei Monate. Da steht ja voraussichtlich und es zählt ja dann ab Entbindung Wie weit bist du grade ?! Der Mann muss 7 Wochen vor der Geburt die Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt haben. Und ihr könnt den Antrag auf Elterngeld auch 6 Wochen vor der Geburt schon abgeben dann müsst ihr nach Geburt nur noch die Geburtsurkunde abgeben und alles geht etwas schneller

von cathiileiin am 12.04.2017, 13:40



Antwort auf Beitrag von silver25

Sorry, kenn mich da wenig aus. Vor allem, da es in Österreich etwas anders ist, aber ich dachte, die Elternzeit fängt erst nach dem Mutterschutz an und kann auch erst ab dann genommen werden?

von Fenezia am 12.04.2017, 14:11



Antwort auf Beitrag von Fenezia

Bei der Mutter is das auch so....aber der Vater muss die Elternzeit vorher beantragen da er ja auch kein Mutterschutz hat.

von cathiileiin am 12.04.2017, 14:13



Antwort auf Beitrag von silver25

Er muss spätestens 7 Wochen vor Beginn der gewünschten Elternzeit den Arbeitgeber informieren (muss nicht beantragt werden der AG kann nicht ablehnen). Wenn er ab Geburt beantragen will. Ist die Frist 7 Wochen vor ET aber er beantragt ab Geburt und gibt den vorraussichtlichen ET an. Verschiebt sich der ET verschiebt sich seine Elternzeit automatisch. Er beantragt für Lebensmonate des Kindes so dass dies dann auch dynamisch angepasst wird. Er informiert den AG einfach nur zeitnah nach der Geburt über den exacten Termin des Ende der Elternzeit.

von cathiileiin am 12.04.2017, 14:18



Antwort auf Beitrag von silver25

Vielen Dank für deinen Vordruck. Wir müssen es die Woche abgeben. Hatten wir total vergessen. Mein neuer ET ist der 2.6. Hatte sich ja nochmal geändert. vom 29.5....

von silver25 am 12.04.2017, 14:21