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Elternzeit/Elterngeld/Beschäftigung aufnehmen

Thema: Elternzeit/Elterngeld/Beschäftigung aufnehmen

Hallo ihr Lieben, ich habe mir mal wieder Gedanken über die Elternzeit / Elterngeld gemacht. Das wäre mein Wunsch, weiß aber nicht ob dies möglich ist oder nicht. Mein Mutterschutz beginnt im Mai 2022 Entbindungstermin ist Ende Juni 2022 Elternzeitplus will ich bis April 2024 nehmen (also fast 2 Jahre) Danach möchte ich ab Mai 2024 wieder meine Tätigkeit von 30 Stunden aufnehmen mit 50/50 Büro und Home Office (hoffentlich genehmigt mir das mein AG) Nach dem 2 Jahr, also direkt wenn ich im Mai anfange, will ich das dritte Jahr dranhängen. So dass ich die Pauschale von 300€ + mein Gehalt erhalte. Ist das alles möglich oder hab ich da was falsches gelesen und verstanden? Ich bitte um euren Rat und Hilfe Danke

von Kinderwunsch_2020 am 18.02.2022, 10:32



Antwort auf Beitrag von Kinderwunsch_2020

Ne. Du hast das elterngeld plus mit Ende des 22. Monats durch. Danach erhältst du kein elterngeld mehr. Länger geht nicht. Du wirst dann nur dein Gehalt bekommen.

von mellomania am 18.02.2022, 10:35



Antwort auf Beitrag von Kinderwunsch_2020

Das dritte Jahr musst du auch wieder mit einer Frist von 7 Wochen anmelden. Elterngeld bekommst du da keines mehr. Die 300€ sind der Mindestsatz während des Basiselterngeldes. Bei Elterngeld plus sind es mindestens 150€. Basiselterngeld musst du mindestens die ersten 2 Monate nehmen. Wenn das Baby es sehr eilig hat kann es auch sein das du 3 Monate nehmen musst. Halt solange, dass der komplette Mutterschutz nach der Geburt mit den Basismonaten abgedeckt ist. Es gibt auch noch die Möglichkeit der Partnerbonusmonate. Das wären dann nochmal 4 Monate extra mit 150€ in denen du und dein Partner allerdings mindestens 25 aber maximal 32 Stunde arbeiten müsst/dürft. Da wäre nur wichtig, die müssen nahtlos an den anderen Elterngeldbezug anknüpfen.

von Anonymeria am 18.02.2022, 11:21



Antwort auf Beitrag von Anonymeria

Man MUSS parallel mindestens 24 h und höchstens 32 h arbeiten für die bonusmonate

von mellomania am 18.02.2022, 11:24



Antwort auf Beitrag von Anonymeria

Man MUSS parallel mindestens 24 h und höchstens 32 h arbeiten für die bonusmonate

von mellomania am 18.02.2022, 11:24



Antwort auf Beitrag von Kinderwunsch_2020

Danke für eure Antworten. Fazit: Ich kann mein Elterngeld nur bis April 2024 erhalten, bis da möchte ich auch die Elternzeit beantragen. Dann arbeite ich ab Mai ganz normal in meiner Beschäftigung weiter. Wegen 50/50 Büro/Home Office ist dann eher ne Sache, die ich mit dem AG klären muss. Aber könnte ich mein Wunsch wegen Home Office auch in dem Anschreiben Elternzeit erläutern? Oder muss das extra erfolgen?

von Kinderwunsch_2020 am 18.02.2022, 12:05



Antwort auf Beitrag von Kinderwunsch_2020

Willst du ganz sicher vollzeit zurück? Würde ich net so beantragen. Wenn du weniger als 2 Jahre ez meldest hast du kein Recht auf Verlängerung!

von mellomania am 18.02.2022, 13:31



Antwort auf Beitrag von mellomania

Vollzeit arbeite ich auch so nicht. Ich habe eine 30 Stunden stelle. Wenn ich davon 2 Tage ins Büro und 2 Tage im Home Office bleiben könnte, wäre optimal. (Also ab Mai 2024) Du hast geschrieben, wenn ich weniger als 2 Jahre nehme kein Anrecht auf Verlängerung mehr hätte. Verstehe ich nicht so ganz. Ich werde ja Elterngeld Plus nehmen, damit ich eben 22 Monate Elterngeld beziehen kann. Ist mir lieber als nur 12 Monate und danach die Monate nichts mehr… Verstehe das alles nicht so. Habe sogar mal bei einer Elterngeldstelle angerufen, aber verstehe trotzdem nichts. Muss vielleicht nochmal irgendwann anrufen.

von Kinderwunsch_2020 am 18.02.2022, 13:42



Antwort auf Beitrag von Kinderwunsch_2020

Bei den 2 Jahren geht es nur um die Elternzeit. Die ersten zwei Jahre gelten als Bindungszeitraum. Nimmt man die, kann man einfach das dritte Jahr mitteilen und dranhängen. Nimmt man weniger, müsste man die Verlängerung beantragen und da könnte der AG auch ablehnen.

von Anonymeria am 18.02.2022, 13:57



Antwort auf Beitrag von Kinderwunsch_2020

Eg und ez haben nix miteinander zu tun. Wenn du weniger als 2 Jahre ez meldest hast du kein Anrecht, das 3. Jahr dranzuhängen . Der AG kann ablehnen. Du musst nach der ez deinen Vertrag wieder erfüllen. Kündigungsschutz hast du ohne ez auch nicht . Wenn du eh nur 30h arbeitest würde ich sogar drei Jahre melden. Denn diese stundenzahl geht auch innerhalb der ez. Du bist besser abgesichert.

von mellomania am 18.02.2022, 14:35



Antwort auf Beitrag von mellomania

Ok, so langsam habe ich den Dreh raus. Könnt ihr mir die vor und Nachteile meiner Beispiele nennen? Bitte Ich mache mal zwei Beispiele: Beispiel 1.) Ich mache 22 Monate Elternzeit, bekomme Elterngeldplus für 22 Monate (halbiert natürlich), möchte dann nach den 22 Monaten wieder meine Tätigkeit ausüben, weil ich ja sonst kein Geld mehr beziehe. Hier wäre ja mein Wunsch gewesen, dann einfach meine 30 Stunden zu arbeiten aber größtenteils im Home Office zu sein. Beispiel 2.) Ich nehme 3 Jahre Elternzeit. Beantrage ElterngeldPlus und beziehe somit 22 Monate Elterngeld. Habe dann aber noch 14 weitere Monate Elternzeit. In meinem Anschreiben an dem AG erläutere ich aber, dass ich 3 Jahre Elternzeit nehmen möchte, aber ab April 2024 meine Beschäftigung mit Voraussetzung Home Office antreten möchte. Im Prinzip wäre das ja genau das gleiche, nur dass ich einfach länger Elternzeit habe…. Ich hoffe ihr versteht was ich meine und könnt mir hier helfen, was besser ist und mir die vor und Nachteile nennen. Mir ist es auf jeden Fall wichtig im April 2024 (also nach 22 Monaten Elterngeldbezug) meine Tätigkeit von 30 Std. wieder aufzunehmen, da ich ansonsten mit 0,00 Euro auskommen muss. Das wäre nicht machbar.

von Kinderwunsch_2020 am 18.02.2022, 17:52



Antwort auf Beitrag von Kinderwunsch_2020

Der Unterschied ist nur die Länge der Elternzeit. Vorteil mit Elternzeit: Kündigungsschutz und du könntest falls nötig (z.B. weil es bei der Betreuung Probleme gibt oder aus anderen Gründen) deine Stundenzahl insgesamt 2 mal anpassen. Ob Home Office möglich ist oder nicht müsstest du in beiden Varianten mit deinem Chef klären.

von Anonymeria am 18.02.2022, 18:19



Antwort auf Beitrag von Anonymeria

Dann kann man für mich nur Daumen drücken, dass der AG mir mein Wunsch gewährt. 3 Jahre Elternzeit, mit dem Wunsch nach 22 Monaten meine Beschäftigung aufzunehmen und überwiegend im Home Office. Meint ihr ich soll all das in meinem Schreiben für den Antrag auf Elternzeit an den AG reinschreiben? Wäre doch sinnvoller oder was meint ihr? Was macht man eigentlich wenn der AG den Antrag auf Elternzeit ablehnt? Geht das überhaupt? Wenn die nicht auf mein Wunsch eingehen, würde ich dann doch lieber 22 Monate Elternzeit nehmen und dann arbeiten gehen. So oder so, MUSS ich ab dem 22. Monat arbeiten, weil ich sonst mit 0,00€ auskommen müsste.

von Kinderwunsch_2020 am 19.02.2022, 11:06



Antwort auf Beitrag von Kinderwunsch_2020

der AG kann EZ nicht ablehnen. die beantrag man auch nicht, sondern meldet lediglich, da nicht zustimmungspflichtig. du solltest schon vorher klären, dass du ab monat 23 arbeitest. ob nun in ez als tz (auch wenn es dein ursprünglicher vertrag ist) oder ohne elernzeit, damit der AG weiß, dass du wieder kommst ab da und da. lass dir schriftlich geben wie homeoffice möglich ist. das sind noch 2 jahre. nicht dass da später keiner mehr davon weiß. auch ein persönliches gesrpäch empfehle ich immer, ist gur fürs arbeitsklima. ihr besprecht alles und du sendest im die ez meldung und die vereinbarungen . bestenfalls zeichnet er gegen.

von mellomania am 19.02.2022, 11:46