Hey Mädels,
mir ist gestern total eingefallen dass ich es verschwitzt habe den Antrag weg zu schicken, habe ihn deshalb online ausgefüllt und abgesendet, nun muss ich noch den Ausdruck wegschicken.. Pfuu fast vergessen.
Jetzt aber meine Frage:
Mausi ist am 04.03. geboren, der Antrag ging aber erst gestern raus.
Zahlen sie dennoch ab dem ersten Lebensmonat oder habe ich da nun Pech gehabt?
von
Lola_
am 24.04.2012, 10:57
Ist ja wieder ein super Deutsch :D
*mir ist gestern eingefallen dass ich es total...*
von
Lola_
am 24.04.2012, 10:58
Wird das nicht bis zu 3 Monaten Rückwirkend bezahlt?
von
Socurly
am 24.04.2012, 11:12
Soweit ich weiß, zahlen sie maximal 3 Monate rückwirkend, müsste also noch passen.
Wobei ich nicht weiß, ob 3 Monate rückwirkend ab Eingang des Antrags oder 3 Monate rückwirkend ab Bewilligung - da können ja nochmal mehrere Wochen dazwischenliegen, wenn du Pech hast.
Ruf doch mal bei der Elterngeldstelle an und erkundige dich; ich hab andauernd da angerufen und alles mögliche nachgefragt, und die waren immer total freundlich.
von
Bombalurina
am 24.04.2012, 11:13
Du bist nicht spät dran, alles im Zeitrahmen.
Das EG wird rückwirkend gezahlt und da die ersten beiden Monate Du noch Muterschaftsgeld vom AG+KK bekommst und das mit eingerechnet wird bekommst Du erst im Juni überhaupt das erste Mal EG!
LG Sindy
von
meerli
am 24.04.2012, 11:52
Danke für die Antworten.(:
Ich bekomme kein Mutterschaftsgeld da ich vorher nicht arbeiten war (bin Schülerin und habe ein Jahr Pause gemacht).
von
Lola_
am 24.04.2012, 11:57
öhm, und wie kann man da Elterngeld beantragen?
Ich bin verwirrt. Es richtet sich doch nach den letzten 14 Montasgehältern.
Ich habe deswegen zb auch gewartet, bis mir unsere Personalabteilung die letzte Lohnabrechnung von März zugesandt hat.
Wie kann man als Schülerin Elterngeld bekommen??
von
Erstling
am 26.04.2012, 09:24