Thema:
Elterngeld, mit welchen Gehältern wird gerechnet??
Hallo, ich hab da mal ne Frage, vielleicht kennt sich ja jemand damit aus. Also das Baby soll am 8. April kommen. Welche Gehälter werden für die Elternzeit berechnet? Gehalt bis März (wenn das Kind ab dem 1.4. kommt?) oder Geburtszeitpunkt + Mutterschutz? also dann Gehalt bis Mai!?
Mein Problem ist, dass ich mit dem Märzgehalt noch nen fetten Bonus für das Jahr 2010 ausbezahlt bekomme und ich den sehr gerne anrechnen lassen will. Letztes Jahr war der nicht so hoch, da ich neu in der Firma war (nur auf 2 Monate berechnet).
Heist das jetzt das Kind muss bis zum 1.4. drinne bleiben, wenn ich den Bonuns mit berechnen lassen möchte und wenns eher kommt eben Pech gehabt??? Kann mir jemand helfen??
Dann muss ich schauen, dass sich Mausi noch lange wohl fühlt im Bauchi. Der Bonus würde schon paar Euros ausmachen in der Elternzeit.
von
--Leanne--
am 12.02.2011, 10:56
Für das Elterngeld wird nur das Grundgehalt angerechnet. Also keinerlei Anrechnung von Sonderzahlungen die in Form von Einmalzahlungen (Weihnachtsgeld, Bonus, Urlaubsgeld usw.) kommen. Ist für dich dementsprechend egal, ob das Kind im März oder April zur Welt kommt.
Anders kann es aussehen, wenn man regelmäßig Zulagen bekommt im Schichtdienst und diese dann ja auch entsprechend jeden Monat versteuert werden. Da gibts nochmal Sonderregelungen und das wird dann irgendwie mit angerechnet.
Soweit ich das sonst verstanden habe, zählen für das Elterngeld die letzten 12 Monate vor der Geburt als Berechnungsgrundlage.
von
kruemel-inside
am 12.02.2011, 11:44
hmm, das ist ja echt blöd, dass sowas nicht mit angerechnet wird
Aber danke für den Hinweis. Allerdings muss ich den Bonus ja auch ganz normal versteuern mit dem Märzgehalt, darum versteh ich nicht warums nicht mit angerechnet werden sollte.
von
--Leanne--
am 12.02.2011, 12:15
Weil das gesetzlich so festgelegt ist, dass Einmalzahlungen nicht mit in die Berechnung gehen.
Schichtzulagen usw. gehen dann mit ein, wenn sie regelmäßig versteuer werden --- denn diese Berufsgruppen haben oft ein sehr geringes Grundgehalt und kommen nur durch die Schichtzulagen auf ihr Endgehalt.
Sonst schau mal hier, das ist die Seite vom zuständigen Ministerium:
http://www.bmfsfj.de/Elterngeldrechner/
Und hier die Informationen zum Elterngeld:
http://www.bmfsfj.de/bmfsfj/generator/BMFSFJ/Service/rechner,did=76746.html
Und hier die entsprechenden Gesetze:
http://www.gesetze-im-internet.de/beeg/index.html
Da steht unter anderem, dass Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird (§3)
Hier im Forum bei Frau Bader kannst du auch mal die Suchfunktion nutzen. Das mit den Einmalzahlungen wurde schon mehrfach gefragt und sie hat immer wieder gesagt, dass Einmalzahlungen nicht berücksichtigt werden. Sicher kann sie dir auch die passende Gesetzesstelle nennen.
von
kruemel-inside
am 12.02.2011, 12:36
Danke
Du scheinst dich ja auch schon ausgiebig damit beschäftigt zu haben.
von
--Leanne--
am 12.02.2011, 12:49
*neidischguck*
Sei froh dass du überhaupt sowas bekommst, da können wir nur von träumen
!
LG Katia
von
Kaka_b
am 12.02.2011, 14:40
Ja, weil es bei uns eben auch die Frage ist, wie lange wir uns Elternzeit leisten können.
von
kruemel-inside
am 12.02.2011, 17:41
Mist!!!!!!!!!! Ich hatte natürlich mein Weihnachtsgeld eingerechnet, da ich es ja schon mit 52 %
versteuert habe. So eine Sch... Ich habe erst im August angefangen, damit fallen eh etliche Monate aus der Rechnung und dann das - naja, muss ich eben zum Amt.........
von
Reiskörnchen2011
am 12.02.2011, 19:07
Wie lange nimmst du da jetzt elternzeit? Ich geh ab 1.11. wieder arbeiten weil es sonst auch finanziell schwierig wird.
Liebe Grüße,
Anne
von
--Leanne--
am 12.02.2011, 21:03
Das weiß ich noch nicht. Ich kann nicht arbeiten gehen, ohne dass ich einen Betreuungsplatz habe - und damit sieht es ziemlich schlecht aus.
von
kruemel-inside
am 13.02.2011, 09:11