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Elterngeld "auskenner" gefragt...bitte um hilfe

Thema: Elterngeld "auskenner" gefragt...bitte um hilfe

Hallo habe mal eine frage an euch. Ich gehe arbeiten und geh im juni in mutterschutz,und bekomme ja dann bis 6 wochen danach mutterschaftsgeld? Wieviel ist das? Kann ich dann danach eltern geld beantragen und somit länger wie nen jahr zuhause bleiben...sprich noch 6 wochen länger oder wenn ich das geld erts ab oktober beantrage und dann 12 monate müsste ich ja auch erst im oktober arbeiten? Mmmmh irgendwie finde ich nichts im internet darüber und ich würde das gerne wissen ob das geht.Oder muss das eltern geld gleich nach der geburt beantragt werden und genommen werden. Vielleicht kennt ihr ja euch aus. LG schönen abend sandra mit bauchprinzen

Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 21:33



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du bekommst 6 wochen vor et muschu und 8 wochen nach geburt. du kannst 12 monate elterngeld beantragen abzüglich der 8 wochen , die sind schon mit drin. also angenommen dein baby kommt am 21.06.10 gehst du ab 21.06.11 wieder arbeiten , das wäre der erste arbeitstag. du kannst aber auch 2 jahre daheim bleiben und das geld auf 24 monate strecken! eine august 09 mama.

Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 21:54



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dein muschutzgeld entspricht deinem einkommen. 13 euro von der kk und der rest wird vom ag aufgestockt. dein erziehungsgeld richtet sich nach deinem einkommen also 67 % vom einkommen bekommst du!

Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 21:56



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huhu...danke dir denn das wusste ich nicht. Ich habe es nicht raus lesen können. Schönen abend.

Mitglied inaktiv - 20.03.2010, 22:09



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Gebe meiner Vorrednerin recht, nur Elterngeld und Elternzeit haben nicht so viel miteinander zu tun! Du kannst 3 Jahre zu Hause bleiben, aber das Geld wird maximal 20 Monate ausgezahlt, natürlich plus das MuSchuGeld, was aber nicht von der Elterngeldstelle sondern von der KK und dem AG gezahlt wird und auch deinem Nettoeinkommen entspricht im Gegensatz zum Elterngeld was ja nur dem 67% des gemittelten Monatseinkommen der letzen 12 Monate vor MuSchuBeginn entspricht. Bei meinem Sohn z.B. ist es so: geboren am 7.8.2008, Elterngeld bis zum 7.6. 2010 (natürlich nur die Hälfte von dem, was ich monatlich bekommen hätte, wenn ich nur die 10-Monatsvariante genommen hätte), Elternzeit bis zum 7.8.2011... Ich hoffe das war jetzt verständlich?!? Ist wirklich nicht so leicht, aber wenn du Fagen hast, kann du dich auch immer telefonisch an deine Elterngeldstelle wenden. "Unsere" war da wirklich kompetent und hilfsbereit!! Ach so, der Elterngeld antrag muss bis 7 Wochen vor Elternzeitantritt abgegeben werden! LG, easy

Mitglied inaktiv - 21.03.2010, 22:58