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Elterngeld Nachzahlung - wann??

Thema: Elterngeld Nachzahlung - wann??

Hallo ihr Lieben, Weiß das jemand? Seit 3.2 steht's mir zu, am 11.3. wurde nun der Bescheid erstellt und da stand eben die Nachzahlung drin und das ich dann monatlich erhalte. Kommt die Nachzahlung eher oder werde ich bis zum 3.4. warten müssen, wo dann immer die monatlichen Beträge kommen. Wie war das bei euch??? Lieben dank!

von Sternchen80 am 17.03.2014, 21:16



Antwort auf Beitrag von Sternchen80

Wir haben den elterngeldbescheid in der 2 lebenswoche abgeschickt und 1 woche spàter wurde er bewilligt und die nachzahlung war 2wochen später auch schon da. Also es ging ziemlich schnell bei uns :/

von Somerset am 17.03.2014, 22:05



Antwort auf Beitrag von Somerset

Hey, kam deine Nachzahlung dann zum auszahltermin wie die weiteren monatlichen Zahlungen dann kommen oder ist das ein anderer Termin? Ich hab meinen Bescheid zum 11.3. erhalten, da steht für februar und März der nachzahlbetrag drin und die monatlichen Beträge. Aber nix, wann es kommen wird Bei emilian kam es immer zum Geburtsdatum. Liebe grüße

von Sternchen80 am 17.03.2014, 22:11



Antwort auf Beitrag von Sternchen80

Bei uns kamen die vor dem nächstn zahlungstermin ca 1-2 wochen nach antragsdurchang

von Somerset am 18.03.2014, 21:05



Antwort auf Beitrag von Sternchen80

Hallo Sternchen80 Ich komme nun auch aus leipzig:) Ich sage dir eins jede Bearbeiterin macht es anders! Ich habe den Bescheid gehabt und zwei Tage später wars geld da! Bei meiner Freundin wars so sie hatte anfang des monat den bescheid aber erst zum 21.wo das baby geboren ist drauf mit der nachzahlung ich hatte nachzahlung gleich und am 24. Nochmal!!! Ruf doch einfach mal da an! Wenn du Alg2 beziehst behält das Amt die Nachzahlung ein! Lg

von Cindy_18 am 17.03.2014, 23:08



Antwort auf Beitrag von Sternchen80

Hallo :) Unter welchen Vorraussetzungen bekommt man eine Nachzahlung? LG

von SinaGregor am 18.03.2014, 03:30



Antwort auf Beitrag von Sternchen80

@sina: eine Nachzahlung gibts dann, wenn du bereits Anspruch hättest, der antrag aber noch nicht eingegangen oder bearbeitet worden ist. Weiß jetzt gerade nicht, wie lange rückwirkend beantragt werden kann. Dachte, es sind drei Monate.

von Anne781 am 18.03.2014, 10:14



Antwort auf Beitrag von Anne781

Danke. Aber mein Gehalt wurde doch schon von der Krankenkasse und dem Arbeitgeber beglichen?! Dann bekomme ich keine Nachzahlung?! Ist das richtig? :)

von SinaGregor am 18.03.2014, 10:35



Antwort auf Beitrag von Sternchen80

@sina: richtig. Das Mutterschaftsgeld wird ja mit angerechnet. Also bekommt man erst ab der 9. Woche nach Geburt Geld von der Elterngeldstelle. Wenn man den Antrag aber erst spät stellt und der Bescheid z.B. erst in der 12. Woche im Briefkasten liegt, dann kriegt man eine Nachzahlung für die bereits vergangene Anspruchsdauer. Hoffe, es war verständlich.

von Anne781 am 20.03.2014, 00:03