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Elterngeld, Mutterschaftsgeld, ich verstehe garnix mehr!

Thema: Elterngeld, Mutterschaftsgeld, ich verstehe garnix mehr!

Hallo, hier gibt es doch bestimmt welche die sich damit auskennen? Wo beantrage ich denn später das Elterngeld? Das Mutterschaftsgeld beantrage ich ja bei der KK, oder? Ich habe eben gelesen das das Mutterschaftsgeld auf das Elterngeld angerechnet wird! Wieso das denn? Dann bauch ich es doch garnicht erst beantragen, Oder? Und wenn ich Elterngeld bekommen, stockt der Arbeitgeber die Differenz zum Nettogehalt auf, stimmt das? Hab ich auch gelesen! Also, danke schon mal, LG von Mandy mit vielen Fragezeichen über dem Kopf

von JuM am 23.11.2012, 22:21



Antwort auf Beitrag von JuM

Mutterschaftsgeld beantragt man bei der kk, das bekommst du im mutterschutz 6 wochen vor geburt und die 8 wochen nachher. Das die das aufs elterngeld anrechnen bedeutet das du nachdem mutterschutz nicht 12 monate eltergeld bekommst sondern nur 10 monate weil sie dir die 8 wochen mutterschutz darauf anrechnen. Elterngeld muss man bei der elterngeldstelle beantragen, wie das läuft kannst du auf elterngeld.net lesen. Beim mutterschaftsgeld bekommst du so und so viel von der kk den rwst bis zum netto gehalt stockt der arbeitgeber auf. Elterngeld bekommst du wie beim arbeitslosengeld ca. 66-67% von den letzten 12 durchschnitts netto Gehältern und da stockt keiner was auf. Aber du hast desweiteren ja nun auch anspruch auf kindergeld. Berichtigt mich wenns net stimmt. Gruss

von Xen am 23.11.2012, 22:31



Antwort auf Beitrag von Xen

Oh Gott, das soll ich kapieren , wie kompliziert. Weißt du auch ab wann man dann alles beantragen muss? Wenn Kind da? Ich muss mich wohl erstmal ein wenig damit beschäftigen, danke dir aber trotzdem für deine Antwort

von JuM am 23.11.2012, 22:36



Antwort auf Beitrag von JuM

Elterngeld wenn kind da, kannst dir aber vorab schon die unterlagen die du hast bereitlegen un die antragsformulare schon besorgen. Brauchst dafür soweit ich weiss die Geburtsurkunde des kindes usw. Mutterschutzgeld wurde dir ja eigentlich mitgeteilt wann du in mutterschutz gehst bei mir wäre es der 03.03 bei ET 15.04 Und du bekommst wohl eine Bescheinigung von deiner gyn, welches du deiner kk einreichen musst aber denke das werd ich zb erst im Februar bekommen. Da würde ich dann einfach deine gyn fragen, die kennen das Prozedere ja.

von Xen am 23.11.2012, 22:52



Antwort auf Beitrag von Xen

dann werd ich mir das noch mal in Ruhe zu Gemüte ziehen Dankeeeeee, LG

von JuM am 23.11.2012, 23:10



Antwort auf Beitrag von JuM

Keine Ursache, man hätte es ja auch ruhig noch komplizierter machen können

von Xen am 23.11.2012, 23:19