September Mamis

Forum September Mamis 2021

Elterngeld Mischeinkünfte

Thema: Elterngeld Mischeinkünfte

Hallo Leute, wir hatten leider gestern einen kleinen Schock. Wir haben uns bzgl. Elterngeld beraten lassen. Ich arbeite seit 12 Monaten (seit August 2020) in einem festangestellten Verhältnis. Mein Freund arbeitet ebenso in einem festangestellten Verhältnis. Zurvor war ich selbstständig und habe im Dezember 2020 das Gewerbe abgemeldet. Durch Corona und diverse andere Gründe lief das Geschäftsjahr 2020 sehr schlecht und ich hatte einen Gewinn von ca. 1300 Euro.. Nun wurde uns von der Beratungsstelle mitgeteilt, dass nun nicht mehr die 12 Monate festangestellt in das Elterngeld berechnet werden, sondern nur das Geschäftsjahr 2020 als Selbstständige.. Laut Gesetz ist es so geregelt, dass wen man als selbstständige/r mehr als 410€ im Jahr Gewinn erzielt, dies als Berechnung genommen wird. Die 12 Monate als festangestellte werden in dem Fall einfach gestrichen... Die elterngeldstelle macht sich laut beratung auch nicht die mühe die Monate August 2020-Dezember 2020 mit einzubeziehen... zu viel Aufwand.. Dies bedeutet für mich, dass ich nicht 1400€ elterngeld beziehe, sondern den Mindestsatz von 300€.. also quasi weniger als jemand der nur ein 450€ job hatte oder gar Arbeitslos war die letzten 12 Monate... ich fühle mich vom staat etwas betrogen.. hat jemand damit Erfahrung und kann mir weiterhelfen? Ich find es eine Frechheit das die letzten 12 Monate festangestellten Verhältnis einfach gestrichen werden... Mit 300€ im Monat ... Autokredit, Telefonrechnung etc... habe ich extreme befürchtung um meine Existenz.. mein Freund verdient zwar ganz gut, aber 3 Leute über Monate hinweg zu versorgen wird auch ihm schwerfallen... Wir haben uns immer sehr auf das Kind gefreut... jetzt haben wir nur noch Angst.. Ich hoffe ihr könnt mir helfen. Danke vorab! Viele Grüße Daniela

von Danithias am 26.08.2021, 07:40



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Guten Morgen, das hört sich nach einem Desaster an. Ich kenn es auch nur so, dass die letzten 12 Monate eingereicht werden müssen. Aber deine Selbstständigkeit ist ja schon länger vorbei - da versteh ich die Berechnungsgrundlage ehrlich gesagt nicht und selbstständig ist ja immer nochmal etwas „besonderes“! Die Freude um euer Baby lasst euch nicht nehmen. Ich hoffe sehr, dass ihr noch eine Lösung findet oder es ein sehr blödes Missverständnis ist. Fühl dich gedrückt und nicht den Mut verlieren! Herzliche Grüße Steffi

von Jakob2019 am 26.08.2021, 09:04



Antwort auf Beitrag von Danithias

Puuh jetzt bin ich verwirrt... denn bei mir geht es auch um Mischeinkünfte und wir hatten mehrfach Beratung bei pro familia. Mir wurde gesagt dass sich durch die Gesetzesänderung ab 01.09. ergibt, dass ich wählen könnte, ob die 12 Monate vor Geburt zählen oder das Kalenderjahr vor dem Geburtsjahr. Daher sollten wir mit dem Elterngeldrechner auch erst nach dem 01.09. nochmal schauen wie es sich darstellt. Evtl schreibst du deinen Text such hier nochmal ins Experten Forum bei Nicole Bader, sie beantwortet Fragen rund um das Thema

von Ninou am 26.08.2021, 09:52



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Puh das klingt echt komisch. Vielleicht gehst du noch mal zu profamilia oder so und holst dir eine zweite Meinung ein. Das klingt doch alles sehr seltsam. Wenn das wirklich wahr ist dann ist das eine absolute Frechheit....

von Frühlingssonne2020 am 26.08.2021, 10:16



Antwort auf Beitrag von Danithias

Ich befürchte, das was dir mitgeteilt wurde ist korrekt. Bei einer Geburt vor dem 01.09.21 hättest du mit Mischeinkünfte/Selbstständigkeit in jedem Fall dass Jahr 2021 als Bemessungsgrundlage heranziehen müssen und dank Gesetzesänderung nun darfst du wählen, falls du im Jahr 2021 nur sehr geringe Einkünfte hattest. "nicht mehr als 35€ im Monat (durchschnittlich, das heißt 410€ im Kalenderjahr)." Mit 1300 Euro bist du da aber natürlich weit drüber... Also entfällt die Wahlmöglichkeit.

von MamavonMia123 am 26.08.2021, 10:56



Antwort auf Beitrag von MamavonMia123

Hatte ich vergessen. Also Verdienst aus Selbstständig 2020 UND Gehalt aus Anstellung 2020 müssen addiert werden und daraus berechnet sich dein EG!

von MamavonMia123 am 26.08.2021, 11:00



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Hey, Ruf am besten mal direkt bei der Elterngeldstelle an. In der Theorie stimmt das so, allerdings hatte mein Mann ziemlich genau dieselbe Situation und ich weiß nicht, wie genau er argumentiert hat, aber am Ende hat er fast genau das Elterngeld bekommen, was ihm nur aus dem Angestelltenverhältnis zugestanden hätte. Es war etwas geringer weil sie ihm irgendwas gegengerechnet haben, aber genau sagen kann ich es nicht. Tatsächlich war sein Verdienst aus der Selbstständigkeit aber noch geringer als bei dir. Im Endeffekt soll das Elterngeld jungen Familien ja helfen und sie nicht schlechter stellen als notwendig. Hier noch ein Artikel dazu, wo zumindest das Ende interessant sein könnte: https://deinelterngeld.de/bemessungszeitraum/ Zumindest die Mitarbeiter bei unserer Elterngeldstelle sind sehr nett. Vielleicht hast du ja Glück und sie können dich beruhigen bzw. dir weiterhelfen.

von Aixoni am 26.08.2021, 11:40



Antwort auf Beitrag von Danithias

Hallo aus dem April, ich bin jetzt keine große Hilfe, weil ich beim Elterngeld nie wirklich durchgeblickt habe, aber ich hatte 2020 auch Mischeinkünfte und durfte mich trotzdem entscheiden, welches Jahr ich wähle. Daher würde ich an Deiner Stelle zumindest nochmal an einer anderen Stelle checken, ob Du wirklich nicht wählen darfst.

von Tilli_2021 am 26.08.2021, 14:06



Antwort auf Beitrag von Danithias

Hey, ich meine das sei nicht so ganz richtig. Ruf am besten dir Elterngeldstelle mal an. Bei meinem Partner geht es auch um Mischeinkünfte und zu keiner Zeit wurde gesagt, die Selbsständigkeit würde die Anstellungseinkünfte in den Hintergrund rücken. Es wurde nur mitgeteilt, dass für die letzten 12 Anstellungsmonate die Abrechnungen + die EÜR des letzten Jahres zur Berechnung eingereicht werden soll. Hör am Besten nochmal in der Elternstelle nach! Viel Erfolg!

von Cosmic38 am 26.08.2021, 14:42



Antwort auf Beitrag von Danithias

Reich einfach mal alles ein und schreib etwas dazu. Es gibt ja wegen Corona auch Ausnahmen, so dass du auch Monate ausklammern kannst, wenn du weniger verdient hast. Das war bei meinem Mann so wegen Kurzarbeit und sollte dann ja auch für Selbständige zählen. Grundsätzlich muss man ja alles angeben, was man verdient hat. Und wenn in den letzten 12 Monaten vor der Geburt dein Haupteinkommen von der Festanstellung war, dann sollte das auch berücksichtigt werden. Schau mal hier, nach dem neuen Gesetz darfst du wohl auswählen: Wenn sich das Erwerbseinkommen aus einem Anstellungsverhältnis und einer nebenberuflichen Selbstständigkeit zusammensetzt, liegen sogenannte Mischeinkünfte vor. Ist das Einkommen aus der Selbstständigkeit dabei nur gering, gibt es ein Wahlrecht für den Bemessungszeitraum. Auf Antrag können die betroffenen Eltern wählen, ob sie für die Elterngeldberechnung als Angestellte (12 Monate vor der Geburt bzw. vor Beginn des Mutterschutzes) oder Selbstständige (Kalenderjahr vor der Geburt) behandelt werden wollen. https://www.elterngeld.de/elterngeldreform-2021/#gref Bei uns ist die elterngeldstelle immer super nett und hilfsbereit.

von Tante_Erna am 27.08.2021, 13:25



Antwort auf Beitrag von Danithias

Wir befinden uns auch in der selben Lage! Jedoch habe ich letztes ja ein Nebengewerbe angemeldet und somit. Mehr Ausgaben gehabt ( sprich, ich bin dick im minus) wurde dein Gewinn nur als Einnahmen angesehen oder wurden dort schon die Ausgaben berücksichtigt?

von Lima11 am 28.10.2021, 19:11