Hallo zusammen, sagt mal weiß einer ob der Arbeitgeber verpflichtet ist die Bescheinigung fürs Elterngeld in einem bestimmten Zeitraum auszufüllen? Ich war letztes jahr noch für 2 Monate über eine Zeitarbeitsfirma beschäftigt und wurde danach übernommen, sodass ich die Bescheinigung erst an die Zeitfirma und dann an meine Frima schicken muß. Nun habe ich heut bei der Zeitfirma angerufen, da ich 3 Wochen schon lang finde die sie meine Bescheinigung jetzt auf dem Tisch haben. da wurde ich nur angepampt es wird alles der Reihe nach bearbeitet und sie haben im Moment den Schreibtisch voll mit Schreibkram. Wie lang soll ich jetzt warten müssen??? ich muß es ja dann noch an meine andere firma schicken und dann kann es erst berechnet werden was ja auch noch dauert! Gibt es da Richtlinien???? LG Lisa
von lisa1981 am 15.08.2013, 17:45