Dezember Mamis

Forum Dezember Mamis 2013

Die Ex von meinem Partner ich könnte Sie erwürgen...

Thema: Die Ex von meinem Partner ich könnte Sie erwürgen...

Hallo Mädels, wieso gibt es Personen die einen gewaltig steine in denn Weg legen?? Ich habe ziemlich stress mit meinem Partner eigentlich durch sie. Erstens sie setzt ihm flausen über mich in sein Kopf. Zweitens sie droht ihm das sie ihn fertig macht und drittens sie macht mich sogar vor seiner familie runter.... Naja nun ist er seit 30.06 arbeitslos er hat mit ihr einen Sohn. Nun kommt im Dezember unser Kind auf die Welt.. Ich nur in Teilzeit gerarbeitet.. Er macht seit 01.07 Aushilfsfahrer für eine Pizzeria bekommt monatlich 300 € und vom Arbeitsamt bekommt er nur noch 250 € die anderen 225 € gehen an denn Unterhalt. Wenn man bei der Tante vom Jugendamt anruft und fragt wegen Unterhaltsvorschuss da er sowenig verdient meint sie nee es geht nicht. Aber ich hatte mich informiert im Arbeitsamt und normal ist sein Lebensunterhalt 800 € was trüber geht wird abgezogen... Aber er bekommt ja nicht mal soviel.. Ich bin nur durcheinander und langsam einfach nur noch sauer...

von Kuesschen1990 am 17.10.2013, 15:51



Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Hallo, ich weiß nicht, wie alt das Kind von deinem Partner ist, aber so wie es aussieht, zahlt er den Mindestunterhalt. Dieser steht dem Kind auch zu. Leider ist es so, dass dein Partner eine gesteigerte Erwerbsobligenheit hat. Dass heißt, dass er nicht drum rum kommen wird, den Mindestunterhaltsbetrag zu zahlen. Vielleicht kann er aber einen Termin beim Jugendamt vereinbaren und eine neue Unterhaltsfestsetzung mit seinen derzeitigen Einkommensverhältnissesn beantragen. Die Voraussetzungen für Unterhaltsvorschussleistungen liegen dann vor, wenn der andere Elternteil keinen, nur unregelmäßig oder nicht den Mindestbetrag an Unterhalt leistet. Er leistet ja den Mindestunterhalt. Hier sind die Voraussetzungen wirklich nicht da. Das sich dein Partner von seiner Ex beeinflussen lässt, ist natürlich nicht schön. Vielleicht solltet ihr versuchen, euch in Ruhe hinzusetzen und ein Gespräch ohne gegenseitige Vorwürfe zu führen. Das kann schon einiges bewirken, wenn jeder klar seine Gedanken äußert. Liebe Grüße Schnessi

von Schnessi am 17.10.2013, 16:07



Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Unterhaltsvorschuss kann nur die Exfrau für sein Kind beim Jugendamt beantragen (wenn der Hauptwohnsitz des Kindes bei ihr ist) und das erhält sie auch nur, so lange sie nicht verheiratet ist. Nun..ich betrachte das von 2 Seiten...ich habe ja 3 Kinder aus erster Ehe und auch da fließen für alle 3 zusammen gerade mal 320 Euro, da er Geringverdiener ist. Ich bekam Zuschuss um den Mindestunterhalt zu decken vom Jugendamt...aber durch die neue Heirat wurde das gestrichen. Nun ist er arbeitslos geworden..und wenns dumm kommt, kann er nicht mal mehr das zahlen..hat er mir schon gesagt. Es ist ne sch....Situation. Weil man irgendwo der Meinung ist, er hat die Kinder in die Welt gesetzt,..da sollte er sich auch wenigstens etwas bemühen, um finanziell was beizusteuern. Es ist aber so, dass ihm ein Mindesteinkommen zu steht...und wenn er nicht mehr hat..dann PECH. Dann sehen die Kinder nix. Das einzige was ihr machen könnt ist die Einkommensbemessungsgrenze zu berechnen..über einen Anwalt. Wenn ihr kein Geld für Anwaltskosten habt könnt ihr beim Gericht vorher Beratungskostenbeihilfe beantragen. Da zahlt man einmalig 10 Euro und der Anwalt kann dann berechnen, wieviel dein Mann im Moment zahlen muss. Sobald euer gemeinsames Baby da ist, ist dies eh zu empfehlen, da er dann ja für 2 Kinder Unterhaltspflichtig ist und es dann weniger wären müsste. Besser ist natürlich man einigt sich mit der Frau was die Unterhaltszahlungen betrifft...ohne Rechtsstreit. Verstehen muss man aber auch ihre Seite....sie muss für das Kind ja auch sorgen und ein Kind ist nicht billig...so dass dein Mann schon bemüht sein sollte, was zu finden um der Pflicht nachzukommen. Es ist ein heikles Thema... Männer haben es nicht leicht. Mein Mann zahlt ja nun auch für meine Kinder...und muss dennoch volles Unterhalt für seinen Sohn zahlen....da wird nicht geschaut...ach, er hat ja jetzt ne neue Frau mit 3 Kindern die er versorgt, da es der eigentliche Kindsvater nicht schafft. Patchworkfamilien sind da meist immer gear.... t. Das andere Problem ist,...dass dein Partner nicht hinter dir steht...sondern sich von seiner Exfrau beeinflussen lässt. Was gibt uns das? Ein Gefühl von Angst, Eifersucht und daraus resultierendem Streit. Ich habe das auch alles durch... Die Exfrau meines Mannes macht mich auch fertig mit ihren Spielchen. Wie oft ich wegen ihr schon geweint hab und mich runterziehen lassen hab, ist nicht mehr normal. Und oft hatte ich auch da das Gefühl, dass mein Mann nicht hinter mir steht. Das ist etwas was ihr unbedingt in der Liebe miteinnder klären müsst. Es ist unglaublich wichtig...dass sie nicht zwischen euch steht!!!!!! Und das am besten bevor euer Mäuschen auf die Welt kommt. Wünsche dir viel Kraft dazu!

von Patchwork am 17.10.2013, 16:52



Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Ob allerdings Beratungshilfe für die Berechnung von Kindesunterhalt gewährt wird, ist schwierig und von Gericht zu Gericht unterschiedlich (ich kann da nur aus beruflicher Erfahrung sprechen). Beratungshilfe für ein erstes Anwaltsgespräch bekommt man sicherlich. Eine detaillierte Unterhalts- und Mangelfallberechnung bekommt man dadurch aber nicht. Aber wie gesagt, man kann es versuchen. Die Gerichte verweisen aber gerne an die Jugendämter, weil diese dafür zuständig sind. Ich glaube, es gibt bei euch aber erst Grundsätzliches zu besprechen, wie es Patchwork schon gesagt hat.

von Schnessi am 17.10.2013, 17:39



Antwort auf Beitrag von Kuesschen1990

Mittlerweile ist der Eigenanteil von 10 € auf 15 € angehoben worden.

von Schnessi am 17.10.2013, 17:58



Antwort auf Beitrag von Schnessi

Mein Mann brauchte nur diese 10 Euro zahlen und er bekam volle Leistung. Bei unserer Scheidung lief es ebenso...da ich und er Geringverdiener sind, wir dennoch 2 Anwälte wegen Uneinigkeit brauchten. Aber Schnessi hat recht, vielleicht ist das von Ort zu Ort unterschiedlich. Das solltet ihr vorher beim zuständigen Anwalt oder Gericht befragen...wenn es keine Einigung anders gibt.

von Patchwork am 18.10.2013, 07:25