September Mamis

Forum September Mamis 2013

chef soll mich nach Elternzeit kündigen,wer kennt sich aus

Thema: chef soll mich nach Elternzeit kündigen,wer kennt sich aus

Also ich wollte normalerweise am 15.09.2014 wieder meine Arbeitsstelle antreten.nun meint mein Chef er kann mir meine eigentliche Stelle nicht meh geben,er hätte eine andere,die ich aber nicht möchte.meine 4 Wochen Urlaub die noch übrig sind,da ich im Beschäftigungsverbot war,lässt er auch einfach unter den Tisch fallen.nun möchte ich selbst nicHz kündigen,da ich sonst eine sperre vom Amt bekomme,falls ich nicht sofort etwas neues finde.er kann mich auf meinen Wunsch aber nicht kündigen oder?? Das wäre für mich natürlich am besten,da mit einem Aufhebungsvertrag ja auch eine sperre vom Amt droht.und wie funktioniert das mit meiner Kündigungsfrist von 4 Wochen? Wenn ich selbst kündigen würde,wann müsste ich dies tun? Und was kann ich Wegen dem Resturlaub machen? Vor Gericht gehen usw.möchte ich mir eigentlich ersparen.vielleicht weiß jemand wie ich da am einfachsten raus komme?? Vielen dank schonmal.

von Katha7387 am 03.06.2014, 19:49



Antwort auf Beitrag von Katha7387

Frag deinen Chef ob er dich kündigt. Ohne einvernehmen von dir aus (meine das schriftl. festhalten) und dein urlaub hast du eig. noch abspruch drauf. am besten er kündugt dich dz nimmst deinen urlaub in der kündigungsfrist ;)

von MamivonLiobaJolin am 03.06.2014, 21:00



Antwort auf Beitrag von Katha7387

hallo, dein Chef kann dir aber nicht so einfach deinen Job nicht mehr geben... hast du denn nur ein Jahr Elternzeit beantragt oder möchtest du früher wieder in die Arbeit gehen als angegeben? bleibst du bei den gleichen Stunden oder willst du evtl weniger arbeiten? denn ansonsten ist er verpflichtet deine Stelle für dich "freizuhalten" Klar ist es ein Problem wenn dein Chef sich quer stellt und die Stimmund nicht so dolle ist

von kitty84 am 03.06.2014, 21:46



Antwort auf Beitrag von Katha7387

Während der Elternzeit darf dein Chef dich nicht kündigen, erst wenn die vorbei ist. Also wird es mit früher kündigen seinerseits eh nichts. Da kannst du ihn höchstens bitten, dass er dich direkt nach der EZ kündigt, dann musst du die Frist natürlich noch abarbeiten. Durch einen Aufhebungsvertrag kämst du natürlich um die Kündigungsfrist herum. Wie das mit einer Abfindung aussieht, hängt natürlich mit davon ab, wie lange du da schon arbeitest, wie nett dein Chef ist ^^ usw. da kann ich so jetzt nix zu sagen. Da fallen dir aber in jedem Fall die 3 Monate Sperrzeit dein ALG1 weg bzw. 30% des ALG2 (je nachdem was du dann beziehst), sofern dein AG keinen wirklich wichtigen Grund hat, dir diese Aufhebung zu erteilen. Was den Urlaub angeht hab ich leider keine Ahnung. Ich weiß, dass der Anspruch irgendwann verfällt, aber genau weiß ich das leider nicht, sorry. Du selbst müsstest wenn dann so kündigen, dass deine 4 Wochen Frist genau mit der EZ enden, sonst musst du die natürlich noch arbeiten. So, ich hoffe, das konnte dir jetzt ein bisschen Licht ins Dunkel bringen. Die Entscheidung musst du natürlich selber fällen, was davon der für dich richtige Weg ist. Viel Glück Wunschi

Mitglied inaktiv - 04.06.2014, 08:17