Seit dem 01.01.13 gibt es doch eine neue Regelung bzgl. der Berechnung des Elterngeldes. Ganz durchblickt habe ich das Ganze allerdings noch nicht so wirklich...
Was ich bisher verstanden habe ist wohl, dass man am besten in die Steuerklassen 4/4 wechselt, damit das Elterngeld höher ausfällt?
Kennt sich eine von euch mit der neuen Regelung aus? Werdet ihr für die Zeit vor der Geburt die Steuerklassen ändern?
von
Jessi86
am 15.02.2013, 16:10
Hier gibt es kein Elterngeld und ich werde auch nach 6 Monaten wieder arbeiten. Von daher bleibt alles beim Alten.
Gruss, Nadine
von
NadineLausanne
am 15.02.2013, 16:23
Soweit ich es verstanden habe, zählt die Steuerklasse, die in dem Jahr als längstes benutzt wurde, also 7 Monate. Deswegen kann es sich bei einigen lohnen, die günstigere Steuerklasse auf den zu übertragen, der das Elterngeld bezieht. Das muss aber jeder individuell ausrechnen.
Man kann die Steuerklasse aber nur ein mal im Jahr ändern lassen.
von
Jimmyfreak
am 15.02.2013, 16:52
So wie ich das verstanden habe, soll die neue Regel genau das Wechseln der Steuerklasse überflüssig machen.
D.h. die neue Berechnungslogik geht von Deinem Bruttogehalt aus und zieht pauschale Steuern und Sozialabgaben ab, so dass es in Zukunft keine Rolle mehr spielt, wie hoch Dein Nettolohn tatsächlich war (also in welcher Steuerklasse Du vor der Geburt warst).
LG
von
Canchita
am 15.02.2013, 17:15
Es ist für die Berechnung nur noch die Steuerklasse wichtig und die muss mindestens 7 Monate lang gelten.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/falsche-steuerklasse-beim-elterngeld-drohen-2013-deutliche-einbussen-a-873407.html
von
Jimmyfreak
am 15.02.2013, 17:23
..., dass bei einem Steuerklassewechsel wahrscheinlich weniger Gehalt der Mehrverdiener in den kommenden Monaten bis zur Geburt hat, dieser zählt ja dann mehr Steuern. Das ist manchmal auch nicht ganz unwichtig....
von
chamalu
am 16.02.2013, 09:40