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Betreuungsgeld

Thema: Betreuungsgeld

Habhunderte von Internetseiten durch wer kennt sich aus? Für wen wird es bezahlt? Also Stichtag Geburt des Kindes?

von pretty-angie am 02.07.2013, 14:32



Antwort auf Beitrag von pretty-angie

http://www.betreuungsgeld-aktuell.de/betreuungsgeld/fragen.html Da steht im ersten Absatz: Für wen wird Betreuungsgeld gezahlt? Eltern von ein- und zweijährigen Kindern, die ab dem 1. August 2012 geboren sind, können Betreuungsgeld beantragen, wenn die Kinder keine öffentlich geförderte Kita besuchen oder nicht durch eine Tagesmutter betreut werden. Die Zahlung setzt mit dem 15. Lebensmonat des Kindes oder dem Ende des Elterngeldbezugs ein. Das Betreuungsgeld wird höchstens für 22 Monate gezahlt ff

von PhiSa am 02.07.2013, 16:04



Antwort auf Beitrag von pretty-angie

Funktioniert dein Google nicht richtig?

von Adele_ am 02.07.2013, 17:03



Antwort auf Beitrag von pretty-angie

Ne mein google geht glaub schon weis nicht so recht. … (5) Betreuungsgeld wird nicht für vor dem 1. Januar 2012 geborene Kinder gezahlt. Im Jahr 2013 beträgt das Betreuungsgeld abweichend von § 4b 100 Euro pro Monat. (Entwurf) Vorgesehene Begründung des Gesetzgebers für den Entwurf zu § 27: Durch den neu aufgenommenen § 27 Absatz 5 Satz 1 wird geregelt, dass Betreuungsgeld nur für Kinder, die nach dem 31. Dezember 2011 geboren wurden, gezahlt wird. Durch eine entsprechende Stichtagsregelung werden unterbrochene Bezugsverläufe für die Jahre 2013 und 2014 und erheblicher zusätzlicher Verwaltungsaufwand, welcher durch erhöhte Fallzahlen bei der neu eingeführten Leistung Betreuungsgeld entstehen würde, vermieden. Für das Jahr 2013 wird im neu eingefügten Satz 2 eine abweichende Regelung zur Höhe des Betreuungsgeldes aufgenommen. Danach beträgt das Betreuungsgeld im Jahr 2013 100 Euro pro Monat. Für Lebensmonate, in die der Tag des Inkrafttretens des Gesetzes fällt, beziehungsweise für Lebensmonate, die sowohl im Jahr 2013 als auch im Jahr 2014 liegen, erfolgt eine taggenaue Berechnung (§ 40 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch). Ab dem 1. Januar 2014 wird Betreuungsgeld nach § 4b in Höhe von 150 Euro und bis zur Vollendung des 36. Lebensmonats für 24 Lebensmonate nach § 4d Absatz 1 gezahlt. Quelle Bt-Drs 17/9917 Da steht wieder Januar aber ok wenn's August ist auch ok.

von pretty-angie am 03.07.2013, 06:24