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Forum April Mamis 2009

Betreuung von kranken Kindern - wer kennt sich aus?

Thema: Betreuung von kranken Kindern - wer kennt sich aus?

Hallo, habe ja weiter unten geschrieben, dass ich mit Lenja 1 Woche im Krankenhaus war. Am Montag war auch mein Mann bei uns, d.h. nicht bei der Arbeit. Jetzt bin ich durch Zufall auf einen Artikel in einer Zeitschrift gestoßen, der das Thema "Betreuung von kranken Kindern" hat. Da wurde unterschieden zwischen "kurzfristig" (regelt §616 BGB, bezahlte Freistellung von der Arbeit) und längerfristig (§45 SGB V, unbezahlte Freistellung aber mit Anspruch auf Krankengeld für max. 10 Tage pro Jahr) Bei uns war es ja nur ein Tag, das dürfte dann wohl unter kurzfristig fallen. Nun meine Frage: Geht dieser Tag vom normalen Urlaubsanspruch ab?? Oder ist das so eine Art Sonderurlaub, wie man auch für Hochzeit oder Todesfall in der Familie bekommt? Vielleicht gibt es ja jemanden, der das weiß oder schon Erfahrungen hat! Danke!

von 2x+1Wunder am 09.03.2010, 15:21



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Ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich glaube mich erinnern zu können, dass das zusätzlicher "Urlaub" ist und nicht von den Urlaubstagen abgezogen wird. Aber wie gesagt, ist nicht wasserdicht die Aussage. LG Bine

Mitglied inaktiv - 09.03.2010, 20:45



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wenn dein kind gesetzlich versichert ist, bekommt das pflegende elternteil bis zu 10 tage pro kalenderjahr (also beide zusammen 20tage) frei - bezahlt wird das von der krankenkasse des kindes. dafür braucht man die krankschreibung des behandelnden kinderarztes, der einem bescheinigt, dass die häusliche pflege des kranken kindes notwedig war und es sonst niemand machen konnte. diese bescheinigung muss man bei der krankenkasse einreichen. bei privatversicherten gibt es unterschiedliche regelungen, teilweise keine bezahlte freistellung (aber je nach arbeitgeber unbezahlte freistellung), teilweise auch einige tage pro kalenderjahr (kann einem arbeitgeber / krankenkasse sagen).

von belugamax1 am 09.03.2010, 22:01



Antwort auf Beitrag von 2x+1Wunder

und so wie sich das liest, wird dein mann da eher kein geld von der krankenkasse bekommen, weil er das kranke kind ja nicht betreuen musste. auch extraurlaub steht ihm nicht zu - warum auch??? dass es schön ist, wenn auch der vater mal im krankenhaus sein kann, ist sicherlich so, deshalb aber zusätzlichen urlaub zu bekommen - dafür gibt es doch keinen wirklichen grund, oder?

von belugamax1 am 09.03.2010, 22:04



Antwort auf Beitrag von belugamax1

Leider waren die äußeren Umstände im Krankenhaus so, dass man es eigentlich nicht alleine schaffen konnte. Es gab z.B. keine Toilette und Waschgelegenheit im Zimmer. Mitnehmen durfte ich mein Kind nicht, da es nicht aus dem Zimmer durfte und alleine lassen war schwierig wegen der Infusion, da ich ständig aufpassen mußte, dass sie diese nicht rausreißt oder sich damit am Gitterbett verhakt. Außerdem hat sie immer jämmerlich geschrieen, wenn ich sie kurz allein gelassen habe um z.B. etwas zu trinken zu holen. Aber ich gebe dir Recht, eigentlich habe ich das Kind betreut und mein Mann war halt eine zusätzlich - wenn auch aus meiner Sicht notwendige - Hilfe. Ich frage mich sowieso, wie man eine Kinderklinik bauen kann (relativ neu; im Jahr 2000) ohne vernünftige Sanitäreinrichtungen. Es gab für 10 Zimmer (also 20 Mamas) nur eine Toilette am Ende des Flures. Duschen hatten wir gar nicht, sondern mußten auf die Nachbarstation. Ich meine, es war doch im Jahre 2000 längst üblich, dass man als Begleitperson mit auf die Säuglingsstation mitgeht. - Aber das ist ein anderes Thema...

von 2x+1Wunder am 10.03.2010, 11:22



Antwort auf Beitrag von 2x+1Wunder

diese seltsame denkweise habe ich auch nie verstanden - ich musster auch mal mit meinem sohn im kh bleiben, da gab es für die gesamt kinderklinik nur 5 elternbetten (und das für etwa 60 babys / kinder) und die auch noch relativ weit entfernt von den stationen (also für stillende echt ungünstig). warum kann man nicht wenigstens ein gästehaus nebenan bauen, in das sich eltern dann meinetwegen für ihr eigenes geld einlogieren können? wie oft liest man irgendwo, dass eltern täglich über wochen hinweg unendliche kilometer fahren, um ihr krankes kind zu besuchen? find ich total schräg. aber nochmal zu dir: ich fürchte, auch du hättest die kindkrank-tage nicht bekommen, da ja keine betreuung notwendig war, die kleine war ja im krankenhaus und wurde dort betreut - normalerweise zählt das nicht (auch wenns im mutterherz wehtut...) - unbezahlten urlaub bekommt man (je nach arbeitgeber) relativ großzügig bei solchen gelegenheiten

von belugamax1 am 10.03.2010, 12:27



Antwort auf Beitrag von belugamax1

Also bezüglich der Elternbetten war es bei uns gut: Für jedes Kind gab es auch eine Elternliege (Klappgästebett, aber erstaunlich bequem) - zumindest auf unserer Station. Aber meine Zimmernachbarin lag mit ihrer Jüngsten auch auf der Säuglingsstation und hatte auch ihre älteste Tochter im Krankenhaus. Da gab es selbst bei den Teenies die Möglichkeit, im Zimmer zu übernachten. Ein Elternhaus gibt es bei uns auch - das wird von einem Förderverein getragen. Ich selber brauchte ja keinen "Betreuungs-Urlaub", da ich noch Elternzeit habe. Habe aber vom Krankenhaus sogar ein Attest bekommen, dass meine Anwesenheit notwendig ist zwecks "Tolerierung der Infusionstherapie", außerdem hätte der Arzt auch auf dem Vordruck ankreuzen können, dass ich noch stille und deshalb mit aufgenommen werden musste. Warum er das nicht angekreuzt hat ???? Schließlich habe ich in den ersten Tagen dort praktisch wieder vollgestillt.

von 2x+1Wunder am 11.03.2010, 17:17