März Mamis

Forum März Mamis 2012

Bescheinigung Entbindung

Thema: Bescheinigung Entbindung

Beim Ausfüllen auf der Rückseite Punkt 3 und 4 verwirren mich: Warum wollen die wissen, wann ich zuletzt gearbeitet habe? Kann doch der KK wurscht sein bzw. können die das doch gar nicht überprüfen, wie viel Resturlaub vor Mutterschutzbeginn ich genommen hab?! Bis wann mir Arbeitsentgelt (Urlaubsabgeltung) zusteht. Wissen die doch. Die wissen den voraussichtlichen ET, 6 Wochen zurück, also bis 1 Tag vorher. Ist doch bei jedem gleich, warum soll ich das ausfüllen? Fangfrage? Oder was?

Mitglied inaktiv - 12.01.2012, 17:52



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Kann es sein, das die das nur wissen möchten, ob du noch beschäftigt bist, oder nicht. Berechnung Mutterschaftsgeld? Könntest inzwischen ja schon gekündigt worden sein???

von nane973 am 12.01.2012, 17:57



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Ich denke eher, das mußt Du ausfüllen, damit dort keiner den Taschenrechner bzw. den Kalender in die Hand nehmen muß.... Ich denke auch, daß es der KK egal sei kann, wann, wie und wielange wir vorher Urlaub hatten, den bezahlt ja unser AG....

von Sicilia73 am 12.01.2012, 18:00



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Eben. Ich meine, is mir ja wurscht, das denen mitzuteilen, aber so Fragen, bei denen sich mir der Sinn nicht erschließt, machen mich halt stutzig.

Mitglied inaktiv - 12.01.2012, 18:02



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Kann ich gut verstehen... ich denke auch immer, wenn es so sonnenklar ist, daß irgendwo ein Riesenhaken dran ist....

von Sicilia73 am 12.01.2012, 18:14



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Du darfst in den 6 Wochen vor der Geburt noch arbeiten und würdest dafür ja Gehalt bekommen! Deshalb wollen die das wissen, damit du nicht beides bekommst; Mutterschaftsgeld und Gehalt. Geht halt nur eines von beiden.

von Mel+3 am 12.01.2012, 18:15



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Ah ja. Das leuchtet ein. Danke Ähm, andere Frage: Wer tut sowas denn freiwillig? Arbeiten im Mutterschutz? Wenn ich doch das gleiche Geld kriege??

Mitglied inaktiv - 12.01.2012, 18:20



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Es soll Frauen geben, die dann noch irgentwelche Projekte, Prüfungen oder sowas beenden wollen/müssen. Ich gehör da ganz sicher nicht zu Was mir auch noch eben beim stillen vom noch kleinsten einfiel, da muß einfach nur der letzte Tag vor dem Mutterschutz rein, ohne Urlaub davor. Mein FA hat den letzten Arbeitstag immer im Mutterpass notiert, den mußte ich nur abschreiben.

von Mel+3 am 12.01.2012, 20:22



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Und was ist wenn man BV hatte oder krankgeschrieben war? Kommt da der tatsächlich letzte Tag rein oder auch nur der offizielle Tag vor Muschu?

von Lilisu am 12.01.2012, 22:13



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Der offizielle Tag vor dem Mutterschutz. Vorher müssen sie ja nicht zahlen. Hatte beim letzten mal auch BV und wäre ich nicht in Elternzeit hätte ich sofort wieder eins bekommen.

von Mel+3 am 13.01.2012, 06:26



Antwort auf Beitrag von Mel+3

Ok vielen Dank. Hatte mich das nämlich schon länger gefragt.

von Lilisu am 13.01.2012, 12:38