hallo ihr lieben,
ich hab da mal eine Frage! :)
Ich wollte nach der entbindung Elternzeit in anspruch nehmen, aber so das ich hin und wieder 30h max. die Woche arbeiten gehen kann.
Da ich ja in der Internsipflege arbeite fällt das wärend der Stillzeit natürlich flach. (was mich jetzt auch nicht sonderlich stören sollte) ;)
Nun weiss ich aber nicht, da ich ja ein Beschäftigungverbot wärend der Stillzeit bekomme ich trotzdem anspruch auf Elterngeld habe oder ich den Antrag doch erst für nach der Stillzeit stellen sollte?!
Weil mein Arbeitsvertrag läuft im Juni aus und bisher wurde nichts verlautet das ich verlängert werde. ein ganz schönes durcheinander..ich weiss. :)
von
Maerchenfee
am 19.02.2014, 13:01
Den Antrag jetzt stellen. Du hast nur Anspruch auf Elterngeld in den ersten 12 Lebensmonaten des Kindes, alleinerziehend 14 Monate. Wenn du dann nebenbei wieder arbeiten gehen willst, meldest du das nach. Das Geld, was du da verdienst, wird eh aufs Elterngeld angerechnet.
von
Apothekentante
am 19.02.2014, 13:24
Huhu.
Ich bin auch Krankenpflegerin und bin bei meinem ersten Kind auch in der Elternzeit 50 % arbeiten gegangen. Du bekommst dann noch das Mindestelterngeld von 300 euro +
Gehalt. Aber Vorsicht: du musst dann sehr viel Steuern nachzahlen.
Du kannst auch währrend der Stillzeit arbeiten (nur nicht nachts). Du hast sogar einen Anspruch auf Stillpausen in deben dir jemand das Kind zum Stillen bringen kann.
von
Tinka2011
am 19.02.2014, 13:36
aber in der zeit des beschäftigungsverbotes würde ich ja mein volles gehalt bekommen. aber das berechnen die ja dann eh alles sicherlich mit ein.
von
Maerchenfee
am 19.02.2014, 13:40
Verstehe das mit dem Beschäftigungsverbot ehrlich gesagt nicht.
von
Tinka2011
am 19.02.2014, 13:43
arbeite bei beatmungpflichtigen Intensivpflegefällen ambulant direkt bei den Leuten im Haushalt in 12h Schichten. Da ist leider nichts mit einräumen von Stillzeiten und hygenisch und Infektionsrisikofrei ist es auch nicht.
von
Maerchenfee
am 19.02.2014, 15:18
Schau mal hier, vielleicht hilft dir das weiter:
http://www.bfr.bund.de/cm/343/stillen_und_berufstaetigkeit.pdf
Von einem Beschäftigungsverbot in der Stillzeit in der Pflege wäre mir nichts bekannt; die Mutterschutzrichtlinien muss dein Arbeitgeber aber einhalten, bzw. dir muss erlaubt werden, sie wahrzunehmen.
von
Rattenpack
am 19.02.2014, 15:30
hab das unter anderm gefunden. vll geht es den einen oder anderen ja ähnlich von euch so.
http://www.gewerbeaufsicht.niedersachsen.de/download/30030/Ratgeber_Mutterschutz_Ambulante_und_stationaere_Pflege_Stand_01_2014.pdf
von
Maerchenfee
am 19.02.2014, 15:50