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Berufsverbot

Thema: Berufsverbot

Hallo, Weis jemand ob die Hebamme auch ein BV ausstellen darf? Lg

von Sabthe am 25.07.2016, 12:35



Antwort auf Beitrag von Sabthe

Beschäftigungsverbot oder ein direktes Berufsverbot?

von MissRanya am 25.07.2016, 12:52



Antwort auf Beitrag von MissRanya

Beschäftigungsverbot meinte ich...sorry :)

von Sabthe am 25.07.2016, 12:54



Antwort auf Beitrag von Sabthe

Hallo Ich schleiche mal vom März-Bus rüber ein Beschäftigungsverbot kann und darf nur von einem Arzt ausgestellt werden. Ob Frauenarzt, Hausarzt oder ein anderer ist egal. Manche Ärzte wissen dies nicht (oftmals die Hausärzte, weil die oft meinen das sei doch Frauenarztsache) Eine Hebamme ist keine Ärztin und kann bzw. darf somit keines ausstellen. Liebe Grüße

von Anto89 am 25.07.2016, 13:32



Antwort auf Beitrag von Anto89

Danke für die Antwort

von Sabthe am 25.07.2016, 13:40



Antwort auf Beitrag von Anto89

Dein Arbeitgeber darf auch ein BV ausstellen, ist bei mir gerade der Fall

von JJ.AnNi. am 25.07.2016, 19:07



Antwort auf Beitrag von Sabthe

Ich glaube bevor mein Arbeitgeber das macht geht das Kind schon in die schule....ist ne schwierige Situation grade bei mir auf der Arbeit.und ich glaube nicht das ich das noch lange mitmachen kann...

von Sabthe am 26.07.2016, 08:49



Antwort auf Beitrag von Sabthe

Also wenn du krank geschrieben bist, machen sie mehr Verluste als mit einem BV, weil da übernimmt die Krankenkasse.. Wäre schon ziemlich dumm von deinen Arbeitgeber

von JJ.AnNi. am 26.07.2016, 11:06