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Behandlungsvertrag Hebammenhilfe

Thema: Behandlungsvertrag Hebammenhilfe

Ich musste gestern so einen unterschreiben. Das heißt jetzt aber nicht, dass wenn ich nochmal in die Klinik geh, dass nur diese Hebamme mich behandeln darf???

Mitglied inaktiv - 17.08.2016, 17:48



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Habe von so einem Behandlungsvertrag noch nie gehört . Hatte ich bei meinen ersten beiden jedenfalls nicht... Wozu dieser Vertrag?

von chrissicat am 17.08.2016, 19:12



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Vlt ist der dafür da, dass die hebammen in kh dich behandeln dürfen. Leider kenne ich sowas nicht. Ruf doch nochmal an.

Mitglied inaktiv - 17.08.2016, 19:18



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Ich würde spätestens am Kliniktermin fragen, aber ich dachte vielleicht weiß es jemand von euch. Weil die Hebamme will ich auf keinen Fall. Ich bin ja ein umgänglicher Mensch aber die gestern die war schon speziell Die andere diensthabende Hebamme hat zum einen mehr gemacht und war um einiges freundlicher und herzlicher.

Mitglied inaktiv - 17.08.2016, 19:39



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Also ich kenne sowas auch nicht... im KH nehme ich die Hebamme die Dienst hat und für zu Hause habe ich meine.... Tut mir leid. Kann dir da auch nicht helfen...

von Nini11 am 17.08.2016, 20:11



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Ich habe so einen Vertrag glaube mit meiner zu Hause, aber im KH gab es sowas nicht. Nur einen allgemeinen Behandlungsvertrag, aber ich glaube da geht es generell um die Behandlung in dem Krankenhaus, von wem ist wurscht. Geht ja allein aufgrund der Schichten nicht.

von Selena8805 am 17.08.2016, 20:32



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Also ich hab so einen Vertrag in der Art mit meiner Beleghebamme, da sie ja Vorsorge, Nachsorge und Geburt macht. Also in meinem Fall ist das einer genau für meine Hebamme und hat bei mir gar nix mit KH zu tun. Aber ob das bei dir nun das Gleiche ist kann ich mir irgendwie nicht vorstellen ... steht den Konkret nur ihr Name da im Vertrag oder läuft der Vertrag mit dem KH?

Mitglied inaktiv - 17.08.2016, 21:19



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Ich habs mal fotografiert, die Namen aber abgedeckt. Ich hoffe man kann was erkennen

Mitglied inaktiv - 17.08.2016, 21:44



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Also so wie ich das in meinem Vertrag rauslese, darf ich dann nur meine Hebamme zur Vorsorge/Nachsorge nehmen und als Zusatzleistung steht bei mir dann auch noch die Betreuung unter der Geburt. Wenn meine Hebamme verhindert ist, dann gibts ne Kollegin von ihr, die dass dann übernimmt. Also wenn da konkret ihr Name und bestimmte Leistungen wie Nachsorge stehen, denke ich schon, dass du da dann gebunden bist. Für die Geburt sollte das aber egal sein, da kriegst du die Hebamme die da ist, solange keine Rufbereitschaft vereinbart ist, wie zb ich es gemacht hab.

Mitglied inaktiv - 18.08.2016, 08:01



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Das ist ein Vertrag mit einer Beleghebamme und wenn oben Ihr Name steht dann wird das auch sie oder ihre Vertretung sein...also ihne Schichtwechsel bei der Geburt

von Duplo! am 17.08.2016, 22:19



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Ich hab auch mit meiner Hebamme einen Behandlung Vertrag unterzeichnet. Die ist keine Beleg Hebamme sondern nur Four jetzt vor der Geburt und dann nach Sorge. Da steht ja nur drinnen, erstens, wie sie kosten mir den Kranken Kasse abrechnet. Und zb. Das sie eben NICHT mit in's Krankenhaus kommt, und so weiter. Also nix schlimmes.

von MrsMojo75 am 18.08.2016, 07:30