Beschäftigungsverbot? Was stand bei euch drin?
HAllo,
ich habe vor einer Woche ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen bekommen: Es liegen mehrere Gründe vor: dauerhafte Übelkeit (über Tag und Nacht verteilt, mal mehr, mal weniger, niedriger Blutdruck mit Schwindelattacken und Diabetes, schwankende Werte durch die Übelkeit und dem damitverbundenen Essen bzw. nicht Essen können und einer einfachen Fahrtstrecke von 60km über die Autobahn zur Arbeit.
Nun hat mich mein Arbeitgeber, eine Behörde, angerufen, dass das Schreiben der Ärztin mehr enthalten soll. Bei mir steht Beschäftigungsverbot bis Mutterschutz. Was stand bei euch drin?
Bitte nur ehrliche und ernste Antworten. Kommentare wie schwanger und nicht krank kann man sich schenken, denn ich wäre lieber nur schwanger ohne Übelkeit, Schwindel und Zucker!
von
katschnuffel
am 13.09.2011, 12:02
Hallo Katschnuffel,
also ich habe auch ein BV- allerdings ein generelles vom AG aus.
Darin steht genau begründet, weshalb ich meine Arbeit nicht weiter ausführen darf. Z.B ....dass eine weitere Beschäftigung für Sie in der Tätigkeit als.....wegen möglicher GEfahren für Sie und den Fötus nciht sinnvoll ist.
...Wir sprechen daher rückwirkend.....ein generelles BV aus für die gesamte Zeit der Schwangerschaft.
Auch dass kein anderer Alternativarbeitsplatz möglcih ist, da keine vakanten stellen vorhanden sind..
Ich denke bei dir- dass ist ja ein individuelles BV müssen all deine Beschwerden gelistet sein und somit der Rückschluss dass du nicht weiter beschäftigt werden darfst.
Hoffe du hast bald Ruhe vor deinem AG- weiß wie aufreibend das Ganze bei mir war..
LG
von
LiebSonne
am 13.09.2011, 12:24
Ich hatte in meiner letzten ss ein beschaeftigungsverbot, ausgestellt durch den FA. Darin stand genau wie bei dir nur, dass ich bis zum Mutterschutz ein Beschäftigungsverbot habe. Keine gründe oder ähnliches. Meinem AG (oeffentlicher Dienst) hat das gereicht
von
Tiffanie1
am 13.09.2011, 13:11
Bei einem individuellen BV müssen keine Gründe drinstehen !
Der Arbeitgeber kann, soweit ich weiss, beim Arzt anfragen.
Bei mir steht der Zeitraum drin, welche Tätigleiten / jede Tätigkeit und sonst nix. Sag doch Deinem Arbeitgeber, bei Fragen sollen die sich an Deinen Arzt wenden. Ärger Dich nicht, sondern genieße Deine Schwangerschaft - soweit Übelkeit / Kreislauf etc das zulassen.
Liebe Grüße
von
Jana287
am 13.09.2011, 15:48
hi,
also ich habe vom Betriebsarzt aus auch ein Beschäftigungsverbot, da ich keine Antikörper gegen Mumps habe. Ist wichtig als Erzieherin.
LG Claudine
Mitglied inaktiv - 13.09.2011, 16:17
Ich kann dir leider auch nicht helfen... Hab auch eins vom Arbeitgeber.
Mitglied inaktiv - 13.09.2011, 16:39
Lieben Dank für eure Antworten. Bekomme nun ein neues Attest und verweise ggfs. An die Ärztin. Lg katschnuffel
von
katschnuffel
am 13.09.2011, 20:56
bei mir steht auch nur drin: beschäftigungsverbot bis zum mutterschutz.
also ohne grund. meinem AG hat das ausgereicht.
hab das BV seit der 8.SSW.
lg fanny
von
BlackCat101
am 14.09.2011, 09:20