Juni Mamis

Forum Juni Mamis 2011

Arbeitszeiten...

Thema: Arbeitszeiten...

Guten abend mädels, erstmal wünsche ich euch nen schönen abend und shcon mal nen guten start in die woche... Habe da mal eine frage, habe mal gehört das man ab nen gewissen monat nicht mehr länger als 4 h arbeiten darf.ist da was dran oder ist das von betrieb zu betrieb anders?Und darf ich wärhend der schwangerschaft alleien arbeiten wenn die Tätigkeit nicht zu belastend und schwer ist?danke schonmal im vorraus für eure antworten... lg manu

von tweety522 am 30.01.2011, 17:12



Antwort auf Beitrag von tweety522

Das mit dem "hab da mal gehört", ist so eine Sache. Da wird nämlich auch viel Halbwissen, um nicht zu sagen, Mist verbreitet. Und alleine vom Hörensagen, wird dein Chef deine Arbeitszeiten nicht anpassen. Ausschlaggebend ist einzig und allein das Mutterschutzgesetz und da steht folgendes bezüglich der Arbeitszeitdauer drin: § 4 Weitere Beschäftigungsverbote (2) Werdende Mütter dürfen insbesondere nicht beschäftigt werden 2. nach Ablauf des fünften Monats der Schwangerschaft mit Arbeiten, bei denen sie ständig stehen müssen, soweit diese Beschäftigung täglich vier Stunden überschreitet... § 8 Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit (1) Werdende und stillende Mütter dürfen nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. (2) Mehrarbeit im Sinne des Absatzes 1 ist jede Arbeit, die 1. von Frauen unter 18 Jahren über 8 Stunden täglich oder 80 Stunden in der Doppelwoche, 2. von sonstigen Frauen über 8 1/2 Stunden täglich oder 90 Stunden in der Doppelwoche hinaus geleistet wird. In die Doppelwoche werden die Sonntage eingerechnet. Was das alleine arbeiten angeht, steht da meines Wissens keine konkrete Regelung drin. Aber was sollte dagegen sprechen? Ich stehe bei mir im Kino in der oberen Etage auch manchmal gottverlassen am Verkaufsstand und das über längere Zeit. Man sollte halt immer die Möglichkeit haben, Hilfe zu rufen, wenn man ein Problem hat, aber dafür gibt's ja Telefone. So, ich hoffe, deine Fragen sind beantwortet. LG Bianca

von Biankita am 30.01.2011, 17:47



Antwort auf Beitrag von tweety522

Hallo, schleiche mich mal vom Juli hier rein, aber da ich am 3.7. Termin habe, kann es ja gut sein, dass es auch ein Juni Kind wird so nun zu Deiner Frage. Ich bin mit meinem dritten Kind ss, arbeite Teilzeit und in keiner SS habe ich "nur" 4 h gearbeitet, sondern eben immer die volle Stundzahl. Da ich Krankenschwester bin habe ich auch immer mit Kollegen Dienst die mir beim Heben und so helfen. Ich bin in einer Einrichtung tätig in der mehrfach geistig und körperlich behinderte Kinder und Jugendlich betreuut werden. Somit muss schon viel gehoben werden, vom Bett in Rolli etc. Was Du darfst und was nicht ist ganz klar im Mutterschutzgesetzt festgelegt, da ich ja nun nicht weiss, welche Tätigkeit Du ausübst, kannst Du ja da mal nachlesen. Ich weiss z.B. wenn Du eine Sitzende Tätigkeit hast, muss der AG dir gestatten dich mehrmal Hinzustellen. Fließbandarbeit ist auch klar geregelt. Schichtdienst und Wochenende auch. lg yvi

von Yvi76 am 30.01.2011, 17:53



Antwort auf Beitrag von tweety522

Also ich hab in meiner ersten Schwangerschaft bis zum Mutterschutz täglich von morgens bis abends in ner Kinderarztpraxis gearbeitet. Hinzu in den Ferien mit Papierkram meine Überstunden abgebummelt und und und..... Mein Arbeitgeber war nicht gerade sehr Schwangerenfreundlich und somit musste ich da durch. Zum Glück war es damals eine unkomplizierte Schwangerschaft :-)

Mitglied inaktiv - 30.01.2011, 22:05