Hallo,
wenn ich 2 Jahre nehme und das Geld splitten lasse. Dann bekomme ich ja nur die Hälfte. Wie ist das dann mit dem Arbeiten? Ich würde gerne neben her Arbeiten und wie viel wird mir angerechnet?? Nur im ersten oder auch im zweiten?
von
Bashra
am 31.07.2015, 20:25
Leider weiss ich das auch nicht . ich weiss nur, dass eine bekannte während ez gearbeitet hat u sie sagte, dass es sich steuerlich bloß nachteilig ausgewirkt hat.
von
Kristeal
am 01.08.2015, 17:14
Gibts dafür jetzt nicht das elterngeld plus? Also ich kenn mich auch nicht aus, aber ich dachte gelesen zu haben, dass man da bis zu 30 Stunden arbeiten darf. Aber ich glaube am Ende kommst du finanziell gleich....
von
Zceska
am 02.08.2015, 23:59
Für Geburten ab 01.7.15 (also unsere ☺) gibt es die Möglichkeit des Splittings nicht mehr. D. h. nur noch 12 bzw. 14 Monate Basiselterngeld oder eben dann Elterngeld Plus. Auf elterngeld.de erhält man eigentlich ganz verständlich Auskunft, auch was Erwerbstätigkeit während der EZ angeht. LG
von
Shannona
am 03.08.2015, 15:26