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Forum April Mamis 2011

Arbeiten im Mutterschutz

Thema: Arbeiten im Mutterschutz

Meine Chefin hat mich heute angerufen und gefragt, ob ich nächste Woche eine Vertretungsstunde übernehmen könnte. Ich habe zugesagt. Es sind 90 min auf Arbeit zzgl. Vorbereitungszeit (nochmal 90 min?).

Mitglied inaktiv - 05.05.2011, 14:47



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Ist doch super, bekommst du ein bisschen Geld in die Kasse :-) Welche Klasse? Wie machst du es mit Jonas? Dein Großer ist ja bestimmt im Kindergarten oder? LG Katia

von Kaka_b am 05.05.2011, 15:04



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ähhh... im Mutterschutz (also die 8Wochen nach Geburt) besteht absolutes Arbeitsverbot soviel ich weis! Schau dass es da keine Schwierigkeiten gibt. In den 6Wochen vor der Geburt kann man freiwillig arbeiten. LG Anne

von --Leanne-- am 05.05.2011, 15:13



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http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Broschuerenstelle/Pdf-Anlagen/Mutterschutzgesetz,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf Seite 42: §3 Beschäftigungsverbote für werdende Mütter: (2) Werdende Mütter dürfen in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden, es sei denn, dass sie sich zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereiterklären; die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden. Seite 43: §6 Beschäftigungsverbote nach der Entbindung (1) Mütter dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten bis zum Ablauf von zwölf Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Bei Frühgeburten und sonstigen vorzeitigen Entbindungen verlängern sich die Fristen nach Satz 1 zusätzlich um den Zeitraum der Schutzfrist nach § 3 Abs. 2, der nicht in Anspruch genommen werden konnte. Beim Tod ihres Kindes kann die Mutter auf ihr ausdrückliches Verlangen ausnahmsweise schon vor Ablauf dieser Fristen, aber noch nicht in den ersten zwei Wochen nach der Entbindung, wieder beschäftigt werden, wenn nach ärztlichem Zeugnis nichts dagegen spricht. Sie kann ihre Erklärung jederzeit widerrufen LG

von --Leanne-- am 05.05.2011, 15:24



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Stimmt, hab's auch gerade ergoogelt :-) Ist ja krass, bei uns sind es nur 2 Wochen. Dafür nehmen die meisten Kindergärten Kinder ab 2 Wochen (kenn aber keine die das gemacht hat). LG Katia

von Kaka_b am 05.05.2011, 15:30



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das Gesetz kenne ich, habs ja selbst schon in Rechtskunde unterrichtet ich bin in einer Zwickmühle - ich war ab August 2010 krank geschrieben, dann im BV, habe einen einzigen Tag in diesem Schuljahr gearbeitet, hatte vorher eine Gehalts- und Arbeitszeiterhöhung bekommen und hab im Grunde nichts dafür geleistet... wir sind hier in Ostdeutschland, da gibts leider nicht so viele Arbeitsplätze, so dass ich schnell mal einen Ersatz finden würde, wenn die mich nicht wieder nehmen...tja, das wird erstens ausgenutzt und zweitens lässt man sich ein Stück weit ausnutzen Ich habe mir aber vorgenommen, keine regelmäßigen Vertretungen zu machen, auch nicht in der Elternzeit. Ich habe diesmal einfach keine Lust dazu, vor allem, weil das immer was kurzfristiges ist - man muss eine Betreuung fürs Baby organisieren und man muss den Unterricht vrobereiten. Ich werde mich nur an der Korrektur der schriftlichen Prüfungen beteiligen, wenn man mich braucht.

Mitglied inaktiv - 06.05.2011, 10:22



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Ja, ich weis wie die Verhälltnisse im Osten sind, komme ja selbst ursprünglich von da und kenne leider viele, die vom Arbeitgeber ausgenutzt werden Ich hab auch nix gegen das du arbeiten gehen möchtest, ich wäre ja selbst noch 2 Tage länger im Mutterschutz (vor geburt) arbeiten gegangen, wenn ich nicht krank gewesen wäre. ABER. Das Problem ist das es ein ArbeitsVERBOT für die jetzigen 8 Wochen gibt. Und wenn das ein Verbot ist, wird es dafür sicher auch ne Strafe für Nichteinhaltung geben. Darum bewegst du dich da auf dünnem Eis. Wie gesagt, schau dass du da nicht in schwulitäten kommst. In der Elternzeit Vertretung zu machen ist sicher auch nicht die beste Idee, wenn das das Arbeitsamt mitbekommt könnten die dir sicher dein Elterngeld kürzen. Ja, das ist jetzt ne echt doofe Situation. Zum einen willste ja deinen Arbeitsplatz behalten und zum anderen gehst du ein Risiko mit den Behörden ein. Ich weis auch nicht was du machen sollst. Ich würde sagen "Hey sorry geht nicht!" und wenn da noch was blödes von deinem AG kommt bzw. du nach der Elternzeit gekündigt wirst würde ich zum Arbeitsgericht gehen und das als Grund für deinen Rausschmiss angeben. Dann sehen die alt aus ^^ LG Anne

von --Leanne-- am 06.05.2011, 11:04



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Naja, Geld gibts keins. Hab ich nicht verlangt, ich bekomme ja zumindest mein Mutterschaftsgeld. Ich werde es dieses eine Mal machen, weil es um eine Prüfungsvorbereitung geht und zwei der wichtigsten Lehrerinnen dieser Klasse (FOS 12) ausgefallen sind. Es ist Englisch, übrigens. @Katia: da fällt mir ein: euer Praktikumsangebot habe ich in der Schule zum Aushängen bzw. zur persönlichen Ansprache von Schülern abgegeben, was konkret passiert ist damit, weiß ich nicht... Meine Mama wird Jonas in der Zwischenzeit ausfahren, es geht ja nur um 2 Stunden. Ich will doch meinen Arbeitsplatz wieder haben! Blöde Situation... Außerdem ist meine Arbeitsstelle 2 min mit dem Auto von mir zu Hause entfernt und ich hoffe, dass alles gut geht.

Mitglied inaktiv - 06.05.2011, 10:16