Dezember Mamis

Forum Dezember Mamis 2015

Arbeit in der Schweiz

Thema: Arbeit in der Schweiz

Hi, ist zufällig jemand unter euch, der in Deutschland wohnt, aber in der Schweiz arbeitet? Oder sich in dem Fall auskennt, wie es mit Elterngeld usw aussieht? Lg

Mitglied inaktiv - 18.08.2015, 17:13



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo, In der Schweiz gibt's für Kinder rein garnichts.du musst nach 14wochen wieder arbeiten, sonst ist dein Job weg.Elterngeld oder ähnliches...Fehlanzeige.gibt nur Kindergeld.ich habe mein zweites Kind in der Schweiz bekommen.da war es so.Wenn du allerdings in Deutschland wohnst,kann es sein dass es da spezielle Regelungen gibt. Die kenne ich dann nicht.mein Mann arbeitet in der Schweiz und wir fragen uns auch ob er vielleicht Elternzeit Anspruch hat.müssen uns auch schlau machen;). Liebe Grüße! Maren

von sterni77 am 18.08.2015, 21:37



Antwort auf diesen Beitrag

ja es ist schwierig, da genaue Informationen zu bekommen. Da ich aber in Deutschland wohne steht mir anscheinend Elterngeld zu. Aber Mutterschaftsgeld gibts nicht und das mit den sechs Wochen vorher aufhören zu arbeiten gibts dort auch nicht. Was bekommt man denn in den 14 Wochen nach der Geburt? Wird wohl aber darauf hinaus laufen, dass ich mir lieber einen neuen Job suche, als meinen Kleinen so früh alleine zu lassen.

Mitglied inaktiv - 19.08.2015, 12:56



Antwort auf diesen Beitrag

Hallo Da ich Schweizerin bin und in der CH wohne, kann ich dir Auskunft geben. Gesetzlich festgelegt sind ein Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen (in meiner Firma werden sogar auf eigene Kosten 16 Wochen bezahlt). Standard sind, dass du in dieser Zeit Anrecht auf 80% deines letzten Lohnes hast (meine Firma ist da auch kulant und gibt 100% des Lohnes). in Verhandlung mit der Firma kannst du vielleicht nach den 14 Wochen auch einen unbezahlten Urlaub nehmen und so vielleicht 6 Monate zu Hause sein und danach wieder einsteigen. Vor der Geburt gibt es keinen Mutterschutz. Man arbeitet bis zur Geburt. Jedoch gibt es viele Frauenärzte und Hebammen, die eine Krankschreibung von 100% und Teilprozenten geben. Dann kann man auch kürzer treten. Vaterschaftsurlaub ist sehr sehr knausrig. Meist nicht mal eine Woche, die die Väter bezahlt haben. Alles andere ist unbezahlt, wenn der Arbeitgeber damit einverstanden ist. Alles Gute!

von alegria2014 am 19.08.2015, 16:58



Antwort auf Beitrag von alegria2014

Ach ja, Kinderzulage nach der Geburt ist 200 Franken monatlich.

von alegria2014 am 19.08.2015, 16:58



Antwort auf diesen Beitrag

ok danke für die auskunft :) dann gehe ich nächste Woche mal in die Personalabteilung und frage nach, was es für Möglichkeiten gibt noch etwas länger daheim bleiben zu können

Mitglied inaktiv - 21.08.2015, 14:17



Antwort auf diesen Beitrag

Liebe ninchen, meines Wissens nach ist man elterngeldberechtigt, wenn man in Deutschland lebt, im gleichen Haushalt wie das Kind. Das scheint ja bei dir der Fall zu sein! Lass dich auf jeden Fall mal beraten, nicht nur von deinem Arbeitgeber. Bei mir ist es umgekehrt, ich arbeite in Deutschland und ziehe vor der Geburt des Kindes in die Schweiz. Ich bekomme das Elterngeld demnach nicht :-( Aber was haltet ihr davon uns mal Deutschland-Schweiz-mäßig zu vernetzen? Viele Grüße, goldmarie

von gold.marie am 23.08.2015, 13:11