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Forum März Mamis 2012

Antrag auf Elternzeit beim AG

Thema: Antrag auf Elternzeit beim AG

Hallo ihr Lieben, vielleicht ist hier ja eine dabei, die sich bereits ein bißchen mit dem Thema beschäftigt hat. Mein AG möchte gerne bereits jetzt den Antrag für die Elternzeit haben (zur besseren Planung). Ich bin gerade dabei das fertig zu machen und beantrage jetzt 6 Monate von Ende des gesetzlichen Mutterschutzes an. Danach möchte gerne mein Partner ebenfalls 6 Monate nehmen (die sind allerdings noch nicht beantragt!). Für den Fall, dass wir dann keinen Betreuungsplatz haben bzw. das Krümmel noch einige Eingewöhnungszeit braucht, möchte ich mir nicht die Möglichkeit verbauen, die letzten zwei Monate im Anschluss daran zu nehmen. Jetzt meine Frage: Muss das in den Antrag jetzt schon rein oder kann ich das später nochmal beantragen? Ich habe dazu bis jetzt noch nicht gefunden und hoffe eine von euch kann mir weiterhelfen.

von Linant82 am 04.01.2012, 14:59



Antwort auf Beitrag von Linant82

Soweit ich weiss, musst du für die ersten zwei Lebensjahre Elternzeit angeben (sonst verliert man den Anspruch), das dritte Jahr Elternzeit kann mit Einverständnis des Arbeitgebers in einem Rahmen bis zum achten Lebensjahr genommen werden. Sicherheitshalber solltest du vermutlich deinen Antrag so formulieren, dass du deine Ansprüche behältst. Ich glaube übrigens, dass deine Rechnung nicht aufgeht, sofern du über den Zeitraum sprichst, in dem du auch Elterngeld kriegst. Der Mutterschutz wird auf die Elternzeit angerechnet. Das wären dann zwei Monate Mutterschutz + sechs Monate Elternzeit mit Elterngeld = 8 Monate bei dir. Mit den sechs Monaten Elternzeit/Eltterngeld von deinem Partner habt ihr die 14 Monate für das Elterngeld dann voll und die weiteren zwei Monate wären zwar Elternzeit, auf die du Anspruch hast, aber in denen du kein Elterngeld mehr bekommen würdest.

von hamnavoe am 04.01.2012, 15:39



Antwort auf Beitrag von Linant82

Du mußt den ersten Zeitraum jetzt festlegen, du darfst dir 1 Jahr "aufheben" bis das Kind 8Jahre alt ist, mit Zustimmung des Arbeitgebers. Das kannst du dann mit Zustimmung nehmen wann du möchtest. Ich würde meinem Arbeitgeber aber schon mal sagen, das ich evtl noch einmal gehen möchte. Weil das darf er dir verweigern, aus dringenden betrieblichen Gründen! Nur die Elternzeit nach der Entbindung muß er dir geben, egal wie lange die ausfällt. Ob 6Monate, 1 Jahr, oder alle 3 Jahre. Deine Elternzeit beginnt übrigens mit dem Tag der Geburt, nicht nach dem Mutterschutz. LG Melanie

von Mel+3 am 04.01.2012, 15:41



Antwort auf Beitrag von Linant82

Ok, ich habe mich bezüglich der Dauer falsch ausgedrückt. Die zwei Monate Mutterschutz hatte ich hierbei mitreingerechnet, sodass wir beide insgesamt auf 14 Monate kommen (falls ich die letzten zwei Monate noch nehme) => Sorry für das Missverständnis Ich hatte das so verstanden, dass ich die Elternzeit beim AG erst nach Ende des Mutterschutzes beantragen kann. Sonst passt das ja auch mit den mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit nicht mehr, wenn man erst nach der Geburt des Kindes beantragt (wie u.a. vom BFSFJ empfohlen wird). Da bin ich mir aber nicht sicher! Das mit der Genehmigung des AG ist das kleinere Problem, wir haben da schon drüber gesprochen und er steht der ganze Sache sehr freundlich gegenüber (im Büro freuen sich schon alle auf das erste "Büro-Baby" seit 9 Jahren). Ich möchte nur gerne rechtlich auf der sicheren Seite sein, da in der BFSFJ-Broschüre steht, dass man bereits die gesamte Elternzeit mit dem ersten Antrag anmelden sollte. (Was für mich bezüglich der Elternzeit unproblematisch ist (s. oben). Allerdings brauche ich das Elterngeld und wenn das dann wegfallen würde, habe ich ein (finanzielles) Problem.

von Linant82 am 04.01.2012, 16:12



Antwort auf Beitrag von Linant82

Der Antrag muss 7 Wochen vor Beginn der Elternzeit beim AG eingereicht werden. Da man die 8 Wochen Mutterschutz ja quasi ganz normaler Arbeitbehmer mit Beschäftigungsverbot ist und die "richtige" Elternzeit erst NACH dem MuSchu beginnt, reicht es also, die Elternzeit 1 Woche nach Geburt zu beantragen. Schwierig wird's, wenn der Mann gleich zu Anfang zuhause bleiben möchte - weil er natürlich ebenfalls 7 Wochen vorher beantragen muss, aber er hat ja keinen Mutterschutz und kennt den Geburtstermin erst, wenn die Geburt schon passiert ist. Hier hat mir die Elterngeldstelle den Tip gegeben, beim AG z.B. den 1. oder 2. Lebensmonat des Kindes als Elternzeit zu beantragen und dann den konkreten Termin halt erst später bekanntzugeben. Der AG muss da wohl nicht mitspielen, aber diese Methode hat wohl auch immer wieder erfolgreich funktioniert. Ist zwar jetzt nicht gefragt worden, aber vielleicht liest's ja nochmal jemand, für den es relevant ist. Man sollte niemals gleich zu Anfang 2 Jahre angeben, wenn man nicht wirklich sicher ist, dass man sie auch nimmt - denn dann darf man unter Umständen nicht vor Ablauf dieser Zeit an den Arbeitsplatz zurück (war bei der Arbeit meiner Mama mal der Fall, und das ist immerhin ein kirchlicher Kindergarten, wo man ja meinen sollte, die seien da sozialer...) Umgekehrt geht hingegen schon - erstmal ein Jahr und dann später eine "Verlängerung" beantragen ist in Ordnung.

von Bombalurina am 04.01.2012, 16:28



Antwort auf Beitrag von Bombalurina

Der letzte Teil ist leider falsch, für die ersten zwei Lebensjahre MUSS man sich verbindlich festlegen. Wenn du erst nur sechs Monate angibst und dann verlängern willst, kann der Arbeitgeber dir das verweigern. Hier nachzulesen (konkret Punkt 3. Anmeldefristen): http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/rechner,did=16318.html

von hamnavoe am 04.01.2012, 16:53



Antwort auf Beitrag von hamnavoe

Ich misch mich mal ein...Elternzeit kann man eigentlich erst mit dem Tag der Geburt einreichen da dort ein Datum reingehört also von -bis...und Du weißt sicher nicht wann Dein Kind auf die Welt kommt oder? Wenn Du 1 Jahr (oder weniger/etwas mehr) beantragst dann kann Dein AG NEIN sagen wenn Du doch was hinten anhängen möchtest. Sonst lieber 2 Jahre beantragen und 7 Wochen vor Ablauf kann man das 3. dann ohne Zustimmung des AG hinten anhängen.

von meerli am 04.01.2012, 18:10



Antwort auf Beitrag von Linant82

www.elterngeld.com da hab ich mir jetzt alles ausgedruckt und werde mich die Tage mal damit beschäftigen. Da stehen auch die jeweiligen Adressen drin, wohin man sich bei Fragen wenden kann oder wohin der Antrag geschickt werden muss.

Mitglied inaktiv - 04.01.2012, 18:19