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An die Mehrfachmamis - Thema: Kindergeldantrag

Thema: An die Mehrfachmamis - Thema: Kindergeldantrag

Hallo ihr Lieben, ich beschäftige mich gerade mit dem Kindergeldantrag und habe einige Fragen, die mir die Mehrfachmamis sicherlich beantworten können. Ich habe einen Sohn (6), der ja unter einer Kindergeld-Nr. läuft. Gebe ich diese Kindergeldnummer auch bei dem Hauptantrag ganz oben an? Oder wird es da eine neue Kindergeldnummer geben? Dann steht noch unter Punkt 5 folgendes: Angaben zu Kindern Für jedes Kind, für das Kindergeld beantragt wird, ist eine gesonderte „Anlage Kind“ ausgefüllt einzureichen. ---> Das heißt, bei Einlingen gebe ich nur eine Anlage Kind ab, bei Zwillingen müsste ich 2 Anlagen Kind ausfüllen, unabbhängig davon wieviele große Kinder schon da sind, richtig? Und was ist unter Punkt 6 mit zu berücksichtigten Zählkindern gemeint? Sind das Kinder, die der Partner bspw. in eine Ehe mit bringt also Stiefkinder? (Würde uns nicht betreffen, aber würde ich trotzdem gerne wissen, wie genau das gemeint ist). Fragen über Fragen und ich hoffe mir kann jemand helfen, ansonsten muss ich mal direkt bei der Familienkasse nachfragen. LG Anja

von Anja1712 am 17.01.2022, 22:30



Antwort auf Beitrag von Anja1712

Hallo aus dem Dezember! Zu 1) ja, da trägst du die schon vorhandene Kindergeldnummer ein Zu 2) Richtig, bei Zwillingen müsstest du zwei "Anlage Kind" ausfüllen. Manchmal bezog aber z. B. der Vater das Kindergeld als Beamter, dann gab es eine Trennung und du musst für die Kinder woanders Kindergeld beantragen als ihr es als Paar bekommen habt. Da kann es also auch mehr "Anlage Kind" geben. Zu 3) Zählkinder sind tatsächlich Kinder, z. B. vom Partner oder dir, die aber nicht in deinem Haushalt leben, sondern z. B. beim Ex-Partner. Z. B leben Kind 1 und 2 beim anderen Elternteil und du bekommst Kind 3. Obwohl du für die beiden anderen kein Kindergeld bekommst, kannst du dadurch den höheren Geldsatz bekommen, den es ab Kind drei gibt. Kann man aber auch alles gut ergoogln. Beste Grüße

von sanne87 am 18.01.2022, 07:24



Antwort auf Beitrag von sanne87

Super, vielen lieben Dank

von Anja1712 am 18.01.2022, 11:30



Antwort auf Beitrag von sanne87

Zu 3) oh, toller Tipp. Für mich ist es das erste Kind, für meinen Partner nicht. Wäre aber nicht auf die Idee gekommen, Google zu befragen - dachte, die Kinder müssten bei ihm leben, dann wäre ich dem nachgegangen. Danke =)

von Princess-leah am 18.01.2022, 11:39



Antwort auf Beitrag von Princess-leah

Das bringt aber nur was ab dem 3. Kind, da es dann mehr Geld gibt. Und ganz wichtig: die Person, die jetzt das Kindergeld bekommen soll, muss diejenige sein, der die Kinder "gehören". Also Beispiel bei uns: Mein Mann hat ein großes Kind, das bei der Ex lebt. Die Ex bekommt das Kindergeld. Das ist sein Zählkind 1. Für unser erstes Kind (sein zweites) bekomme ich das Kindergeld. Das ist sein Zählkind 2. Wenn wir jetzt für das Baby Kindergeld beantragen, muss mein Mann das Kindergeld bekommen, da er 2 Zählkinder hat und es beim 3. Kind mehr Geld gibt. Wenn wir so beantragen würden, dass ich das Geld bekomme, würden wir den "Bonus" nicht bekommen, da das große Kind nicht meins ist und ich somit nur ein Zählkind habe. Es ist also bei mir das 2. Kind und nicht das 3.

von eislady am 18.01.2022, 18:12