Hallo ihr lieben!
Wie sieht es eigentlich mit Mutterschaftsgeld aus, wenn man noch Elterngeld bekommt?
Kriegt man den mindest Tagessatz? Oder steht einem nichts zu? Habe irgendwo gelesen, das wenn man keinen bestehenden Arbeitsvertrag hat(meiner war Befristet) man keinen anspruch auf Mutterschaftsgeld hat. Kennt sich da zufällig jemand aus?
Lg und danke!!!
von
Daria1987
am 20.05.2010, 10:27
Also wie ich das sehe steht Dir keins zu... bin aber kein Experte ;-)
Das Mutterschutzgeld ist ja als Entlastung für den Arbeitgeber gedacht damit er nicht die 14 Wochen lang das volle Gehalt zahlen muss.
Die Krankenkasse gibt pro Tag 13,- € dazu.
von
Cordu70
am 20.05.2010, 12:06
HAllo!
Also soviel ich weiß steht dir dann KEIN Mutterschaftsgeld zu ...
AAABBBER , du kannst ab der GEburt bereits Elterngeld beantragen ... meine das Elterngeld wird damm ab Geburt bezahlt!
BEsorg dir am Besten jetzt schon den ANtrag f Elterngeld, fülle den soweit aus wie es geht und dann legst du nur noch die Geburtsurkunde bei und ab in die Post!!!! :-)
Alles gute
von
mellidavid
am 20.05.2010, 12:08