September Mamis

Forum September Mamis 2014

All. Frage... Elternzeit - wieder Schwanger- Elterngeld

Thema: All. Frage... Elternzeit - wieder Schwanger- Elterngeld

Huhu, ich hab da mal ne allgemeine Frage... Also ich bin jetz noch in Elternzeit (angemeldet beim AG bis Sep´17), möchte ab März wieder teilzeit einsteigen.. Ein paar monate wieder arbeiten und dann wieder schwanger werden.. Wird das Elterngeld dann wieder ganz normal berechnet? (also egal ob man in der Elternzeit gearbeitet hat oder nicht?) Wie ist das wenn man dann wieder ein Arbeitsverbot bekommt? Muss der AG dann ganz normal weiter zahlen? Also ich meine, das Elterngeld wird ja normal am Gehalt berechnet und wenn man ein Arbeitsverbot bekommt, dann bekommt man ja auch weiter "Gehalt".. bleibt das alles so oder gibt es da irgenwelche Sonderregeln da man ja eigentlich noch in Elternzeit steckt? Lg

von BellaMaus18 am 25.01.2016, 20:33



Antwort auf Beitrag von BellaMaus18

Ob Elternzeit oder nicht, wenn du arbeitest, dann orientiert sich das Elterngeld am durchschnittlichen Verdienst der 12 Monate vor der Geburt. Wenn du nur Teilzeit arbeitest, fällt natürlich das Elterngeld entspr. geringer aus.

von Vampirchen am 27.01.2016, 13:50



Antwort auf Beitrag von Vampirchen

... das Gehalt 12 Monate vor der Geburt? .... Ich dachte wenn man in elternzeit ist und kein geld mehr bekommt, dann geht man z.b. 9 monate arbeiten... wie werden denn dann die anderen 3 Monate berechnet = als 0 Gehallt da man ja in Elternezeit war o. nimmt man dann das Gehallt von 3 Monate VOR der ersten SS...? Finde das Thema sehr verwirrend...

von BellaMaus18 am 27.01.2016, 22:09



Antwort auf Beitrag von BellaMaus18

Hey! Also es hat sich ja viel im Bereich Elterngeld geändert, daher weiß ich nicht, ob meine Erfahrung noch übertragbar ist. An sich werden zur Berechnung die 12 Monate (oder 14? Schau mal im aktuellen Antrag nach) vor Mutterschutz herangezogen. Für jeden Monat, von diesen 12(14), in dem du Elterngeld bezogen hast, wird ein Monat vor Mutterschutz der vorigen (!) Schwangerschaft herangezogen. Hast du in einem Monat kein EG mehr bekommen und warst "nur" in Elternzeit, wird der Monat mit 0 berechnet. Du kannst dein EG nur erhöhen, indem du arbeitest. Wenn man gar nicht gearbeitet hat, gibt es dann nur den Mindestsatz (in meinem Fall wären es dann 300€ gewesen). Wie gesagt, es hat sich ja einiges geändert, also alle Angaben ohne Gewähr. LG

von shade1983 am 28.01.2016, 08:17



Antwort auf Beitrag von BellaMaus18

Vllt kannst du dich bei dir auf der Gemeine mal informieren oder du rufst bei der für dich zuständigen Elterngeldstelle an. Manchmal bieten ja auch Kliniken oder Eltern-/Familienzentren so Infoabende an.

von Vampirchen am 28.01.2016, 11:54