Guten Abend Frau Dessau, Meine KK hat mir eine Mutter-Kind-Kur genehmigt. Jedoch darf ich nur in Vertragshäuser die einen Platz innerhalb von 4 Monaten anbieten. Ich habe zwei Kliniken als Wunschklinik angegeben, die erst ab September einen Platz frei haben. Alle Indikatoren können dort behandelt werden. Jedoch sind dies keine Vertragskliniken. Die KK kann mir nur Kliniken anbieten, die meine Indikationen nur unzureichend und einige gar nicht behandeln. Muss ich dies wirklich hinnehmen? Die KK bügelt bisher als ab. Behauptet ein Wunsch und Wahlrecht gebe es nur für Rehamaßnahmen, eine Maßnahme außerhalb der Vertragshäuser hätte es noch nie gegeben und würde es auch nicht geben, etc. Ich habe schriftlich Widerspruch eingelegt und um genaue Gründe gebeten, was kann ich noch tun? Danke schonmal
von selandros am 23.02.2016, 21:22