Liebe Frau Jasker,
ich möchte gern eine Mutter-Kind-Kur beantragen (wenn es die Lage wieder zulässt) und hätte dazu eine Frage: Wer zahlt das Gehalt weiter? Der Arbeitgeber, die Krankenkasse? Oder gibt es in der Zeit nur einen Teil?
Danke und viele Grüße
von
Barron
am 30.04.2020, 15:43
Antwort auf:
Wer zahlt das Gehalt?
Liebe Frau Elster,
für die Dauer von 3 Wochen der Kurmaßnahme sind Sie krankgeschrieben. Das bedeutet, Sie bekommen von Ihrem Arbeitgeber weiterhin die Lohnfortzahlung.
Die Krankenkasse trägt lediglich die Kosten des Aufenthalts. Sie müssen dann nur noch Zuzahlungen in Höhe von 10 EUR pro Tag selber leisten.
von
Larissa Jasker
am 30.04.2020