Frage: Unsicher wegen Kur

Sehr geehrte Frau Schmitz, ich bin Mutter von 2 , nicht gerade einfachen, Kindern und habe kaum Unterstützung durch meinen Mann,da er täglich bis 19 Uhr arbeitet. Ich bin selbst auf 400 Euro Basis berufstätig. Da ich seit geraumer Zeit sehr ausgebrannt bin, ständig funktionelle Magen Darm Beschwerden habe und zudem Rückenprobleme habe, hat mir meine Ärztin zu einer Mutter Kind Kur geraten. Beide Kinder müssten mit. Der Antrag erfolgte Anfang des Jahres,sodass ich hoffte in diesen Sommerferien in die Kur zu können. Durch die Corona Lage kam es zu Verschiebungen und ich habe erst jetzt eine Reaktion auf den Antrag bekommen und wurde gebeten eine EinverständnisErklärung zur Weitergabe meiner Daten an die Kurklinik zu unterschreiben. Es stellen sich nun folgende Fragen: 1.Heißt diese Einwilligungserklärung,dass ich damit rechnen kann ,dass ich die Kur bekommen würde? 2. Kann ich die Kur auch erst im nächsten Frühjahr bzw. Sommer antreten? Meine Ärztin und Kinderärztin empfahl mir die Kur keinesfalls im Herbst ,winter zu machen,da meine Kinder da häufig krank sind. 3. Was würde passieren,falls ich mich doch noch umentscheide und die Kur doch gar nicht machen möchte? Zum einen vor Bewilligung oder aber auch noch nach dem die Kur bewilligt wurde. (Für den Fall das eine Verschiebung bis ins Frühjahr nicht möglich ist) 4. Darf ich die Kurklink irgendwie mit auswählen? 5.könnte mein Kind (7) mitbehandelt werden auf Grund von fehlender Frustrationstoleranz und Störungen der emotionalen impulskontrolle? Oder ist so etwas keine Indikation für eine Mitbehandlung, wenn dies aber die Mutter kind Beziehung stört. Herzlichen Dank für Ihre Hilfe. Ich bin sehr unerfahren was das Thema anbelangt. Danke Herzliche Grüße.

von petitecoure am 28.06.2020, 21:14



Antwort auf: Unsicher wegen Kur

Hallo Die Einwilligungserklärung wird ihre Krankenkasse brauchen das sie ihre Atteste usw. an die Klinik weiterleiten dürfen aber ich würde dort einfach nachfragen für was sie das benötigen. Es kommt immer darauf an wie lange ihre Kostenzusage gültig ist und ab wann die Kliniken freie Termine haben. Wenn sie sich dafür entscheiden die Kur nicht anzutreten dann müssen sie ihrer Krankenkasse bescheid geben. Sie können einen Wunsch angeben ob die Krankenkasse dann mit der Klinik zusammen arbeitet kann man nie im vorhinein sagen. Wenn sie ein Attest für ihr Kind vorliegen haben wird dies die Kliniken Prüfen und ihnen bescheid geben ob das Kind behandelt werden kann oder ihnen Rückmeldung geben falls sie es nicht behandeln können.

von Ursula Schmitz am 29.06.2020