Liebe Frau Schmitz, vielleicht können Sie mir weiterhelfen. Ich war mit meiner Familie 2020 zu Familien-Reha. Ich habe nun eine Mutter-Kind-Kur beantragt, da es mir gesundheitlich noch immer nicht besser geht. Diese Mutter-Kind-Kur wurde jetzt natürlich mit der Begründung abgelehnt, dass die vier Jahre noch nicht verstrichen sind. Habe ich dann mit einem Widerspruch überhaupt eine Chance? Ich war der Meinung dass eine Kur und eine Reha nicht dasselbe sind, und deshalb die vier Jahre nicht eingehalten werden müssen. Liege ich da falsch? Freundliche Grüße Manuela
von gleitsmaennchen am 07.11.2021, 17:54