Hallo, im vergangenen Jahr hatte ich eine Mutter-Kind-Kur mit meinen 2 Kindern angetreten. Aufgrund von Corona wurde diese aber leider abgebrochen. Nun habe ich einen neuen Antrag gestellt und genehmigt bekommen. Ich kann also die Kur nachholen und muss dazu bis zum 30.06.21 angetreten sein. Ich habe einen Kur Platz und würde am 29.06.21 meine Kur mit den Kindern starten. Nun das Aber: Ich bin Schwanger und darf nach normalen Regelungen meine Kur antreten wenn ich mich im 2. Trimester befinde und kein Risiko vorliegt. Dies Trifft auch zu, wenn auch Ende des 2. Trimesters. Kann mir die Einrichtung meinen Aufenthalt in Coronazeiten verweigern? Und wenn ja, verfällt dann mein Antrag?
von ytakw am 30.04.2021, 07:18