Mutter-Kind-Kur Wer trägt die Kosten?

 Larissa Jasker Frage an Larissa Jasker Beraterin für Mutter-Kind-Kuren

Frage: Mutter-Kind-Kur Wer trägt die Kosten?

Hallo Frau Jasker, ich würde gerne eine Mutter-Kind-Kur machen. Meine Ärztin befürwortet das auch. Hat mir jetzt auch ein Formular geschickt mit entsprechenden Indikationen. Meine Kinder sollen ebenfalls als Patientenkinder mitkommen. Mit dem Formular soll ich nun zu meiner krankenkasse, diese soll klären, ob sie die Kosten übernehmen oder die Rentenversicherung. Habe sowas noch nie gehört. Übernimmt nicht immer die Krankenkasse die Kosten für die Mutter-Kind-Kur? Bräuchte die Kur dringend. Vielen lieben Dank im voraus für ihre Antwort. Würde auch gerne den Papa als Begleitperson mitnehmen. Habe auch schon eine Klinik ausgesucht, wo das möglich ist.Habe ich ein Recht darauf mir die Klinik auszusuchen? Liebe Grüße Carolin

von Lucy4 am 29.04.2019, 11:39



Antwort auf: Mutter-Kind-Kur Wer trägt die Kosten?

Eine Mutter-Kind-Kur ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen. Diese wird immer bei der Krankenkasse beantragt. Sie haben berechtigtes Wunsch- und Wahlrecht. Dies bedeutet, dass das Haus auf Ihre Indikationen abgestimmt sein muss. Das letzte Wort über die Einrichtung hat jedoch der Kostenträger.

von Larissa Jasker am 29.04.2019



Antwort auf: Mutter-Kind-Kur Wer trägt die Kosten?

Die Ärztin scheint sich nicht sicher zu sein bzgl. Zuständigkeit. "Eine Krankheit kann jeden treffen und das Leben stark beeinträchtigen. Eine medizinische Rehabilitation hilft dabei, wieder gesund zu werden. Das Wort "Rehabilitation" stammt aus dem Lateinischen und bedeutet "wiederherstellen". Die gesetzliche Rentenversicherung führt unter dieser Bezeichnung Leistungen mit dem Ziel durch, eine ... ERHEBLICH GEFÄHRDETE oder bereits GEMINDERTE ERWERBSFÄHIGKEIT ... wesentlich zu bessern oder wiederherzustellen, zumindest aber eine Verschlechterung abzuwenden. Es müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen: Versicherte können Leistungen zur medizinischen Rehabilitation erhalten, wenn ihre Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist. Grundsätzlich ist eine erneute Reha erst nach vier Jahren wieder möglich." Quelle: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/02_Rehabilitation/02_leistungen/01_medizinisch/medizinische_reha_node.html Es ist durchaus Praxis, dass die Krankenkasse der Auffassung ist, man sei zu "krank" und an die Rentenversicherung verweist und diese meint, man sei noch zu "gesund" für eine Reha ;-) Also aufpassen, übertreiben im Antrag bringt ggf. null Punkte und die Ablehnung folgt. Viel Erfolg.

von HeyDu! am 29.04.2019, 22:56



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