Guten Tag,
Ich muss für meine ältere Tochter eine Kinderreha beantragen. Zur Zeit befinde ich mich bis Ende Januar 2022 in Mutterschutz und danach bis Ende Oktober 2022 in Elternzeit. Kann ich den Antrag für meine Tochter stellen und sie auch in dieser Zeit begleiten?
von
Britz
am 06.12.2021, 12:51
Antwort auf:
Kinderreha für das ältere Kind wären mutterschutz bzw Elternzeit
Hallo,
am besten wenden Sie sich hier an den Kostenträger (Rentenversicherung) direkt.
Die sind Ihnen bei der Beantragung behilflich.
von
Ursula Schmitz
am 06.12.2021
Antwort auf:
Kinderreha für das ältere Kind wären mutterschutz bzw Elternzeit
Ja können sie.
Insofern sie ihr Baby als Begleitkind mitnehmen möchten müssen sie vorher nachfragen, ob das von der Klinik aus möglich ist. Je nach Klinik ist das Baby 24/7 bei ihnen, somit auch während der Therapien ihrer Tochter. Können sie sich dann wirklich ganz auf ihre Tochter konzentrieren?
Alternativ kann das Baby auch zuhause bleiben und wird dort betreut, während sie als Elternteil ihre Tochter begleiten. Z. B. kann der KV auch als Haushaltshilfe die Betreuung übernehmen oder die Krankenkasse schickt eine externe Haushaltshilfe. Das ermöglicht dem KV weiter zu arbeiten während das Baby betreut ist.
von
Ani123
am 06.12.2021, 13:21
Antwort auf:
Kinderreha für das ältere Kind wären mutterschutz bzw Elternzeit
Besteht die Möglichkeit, dass der Vater mit dem älteren Kind zur Reha fährt?
Ein Neugeborenes, welches vermutlich gestillt wird, kann eine Mutter ja nun mal nicht so einfach bei fremden Personen lassen!
Oder du nimmst das Baby mit.
Das geht aber nicht in allen Rehabilitationseinrichtungen.
Am Besten wendest du dich an den Kostenträger und erkundigst dich nach geeigneten Kliniken.
von
3wildehühner
am 07.12.2021, 02:11