Hallo Frau Jasker,
benötige ich für eine Mutter-Kind-Kur eine Krankmeldung? Oder muss man Urlaub nehmen? Mein Hausarzt hat mir zu einer Kur geraten - aber wie ist das, wenn man berufstätig ist? Muss ich den Chef fragen, ob er einverstanden ist?
LG
von
"Annabell"
am 10.07.2019, 18:00
Antwort auf:
Ist eine Krankmeldung nötig?
Da es eine medizinische Maßnahme ist, werden Sie bei Antritt der Kur von Ihrem Arbeitgeber freigestellt. Sie müssen keinen Urlaub nehmen.
von
Larissa Jasker
am 15.07.2019
Antwort auf:
Ist eine Krankmeldung nötig?
Es ist keine AU möglich.
Während du zur Kur bist, bist du von da aus krank geschrieben.
Das bedeutet, wenn du bsp. vom 2.8.-23.8 zur Kur bist, dann musst du bis zum 1.8. arbeiten und ab dem 24.8. wieder. Die Tage dazwischen bist du zur Kur und AU.
Die meisten Mütter nehmen sich 1-2 Tage vorher frei und vor allem 1-2 Tage danach, um insbesondere danach wieder zu Hause anzukommen und Wäsche zu waschen,...... Vor allem wenn man 3 Wochen weg war können danach ein paar Tage zu Hause noch erholend sein.
Bzgl. deines AG: Den teilst du mit, dass du zur Mutter-Kind-Kur gehst, wenn die Genehmigung inkl. Datum vorliegt. Dann gehst du zu ihm und sagst es ihm. Am besten nimmst du noch ein Schriftstück mit, welches die Daten bestätigt. Auch wenn es ihm evtl. nicht passen wurd, dein AG muss dich für die Zeit entbehren, da du AU bist. Ob er dir vorher oder nachher Urlaub gibt, dass müsst ihr gemeinsam besprechen.
von
Ani123
am 11.07.2019, 15:26
Antwort auf:
Ist eine Krankmeldung nötig?
Ani123
"Ob er Dir vorher oder nachher Urlaub gibt, dass müsst ihr gemeinsam besprechen."
Rechtlich falsche Aussage.
Verlangt der AN nach der Maßnahme Urlaub so ist der Urlaub zu gewähren.
§ 7 Abs. 1 S. 2 BUrlG
https://www.arbeitsrecht.org/gesetze/burlg/
von
HeyDu!
am 15.07.2019, 10:52