loeckchenmaus
Ich möchte gerne eine Mutter-Kind-Kur beantragen. Mein Sohn ist 3 und lebt bei mir. Seit Anfang des Jahres bin ich vom KV getrennt, wir haben aber die gemeinsame elterliche Sorge. Inwieweit muss brauche ich das Einverständnis vom KV und AG? Schon vor Antragstellung oder erst bei Bewilligung? Wie gehe ich am besten vor? Mit meinem Arzt habe ich schon gesprochen.
Annina Dessauer
Sie benötigen zunächst tatsächlich - am Besten vor der Antragstellung- die Einwilligung des Kindesvaters. Der Arbeitgeber muss erst informiert werden, wenn die Bewilligung dre Kasse vorliegt, dann aber recht schnell. Hat der Arzt denn alle Unterlagen? Falls nicht, würde ich sonst empfehlen eine Beratungsstellen aufzusuchen in der Nähe, die bei allen Aspekten kostenfrei behilflich ist. Alles Gute! Annina Dessauer
loeckchenmaus
Vielen Dank für die schnelle Antwort. Die Unterlagen wollte ich Anfang des Jahres beim Arzt und dann bei der KK einreichen. Wie lange dauert es erfahrungsgemäß bis zur Bewilligung? Hat man Einfluss auf Aufenthaltsort und Wahl der Klinik? Der KV hat in den 3 Wochen auch Umgangsrecht. Das Verhältnis ist sehr angespannt, ein Reden kaum möglich, so dass ich vermute, dass er nicht einwilligen wird. Wie kann ich ihn überzeugen? Ansonsten brauche ich die Unterlagen erst gar nicht auszufüllen. Aus Erfahrung bekommt man bei Beratungsstellen vor Ort sehr schlecht Termine.
Annina Dessauer
Ja die Kasse muss Ihren Wünschen als Versicherte entsprechen. Suchen Sie sich bei Ihrer "Problematik" eine Beratungsstelle. Diese kann erstens die Wünsche bzgl. der Klinik abklären und zweitens das gespräch zum Kindsvater suchen. Das muss keine Beratungsstelle vor Ort sein, wir beraten deutschlandweit z.B. auch telefonisch oder per e-mail
loeckchenmaus
Vielen Dank. Können Sie mir gute Beratungsstellen, die sich bewährt haben, empfehlen? Wir kommunizieren z.Zeit übers JA. Sollte ich mein Vorhaben dem Amt schonmal mitteilen?
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