Hallo,
Ich mal wieder, mit meinem Sohn hat sich das jetzt so geklärt dass ich ihn auf eigene Kosten mitnehmen muss, und bei den bahntickrt ist er eh frei, da er unter 14 Jahre ist.
Jetzt gäbe ich noch eine Frage, wer für mein Gehalt zuständig ist. Krankenkasse meinte die Bewilligung gilt gleich als Krankschreibens und mein Arbeitgeber muss die 3 wochen zahlen.
Ist das richtig? Dieser wusste das nicht, und will es abklären. Jetzt habe ich wieder die Befürchtung das es ein pink ponk Spiel wird.
Gruß
von
geka
am 02.02.2015, 17:54
Antwort auf:
Gehalt
Nein das gilt als eine Art Krankschreibung, wobei die Kk den Betrag zahlt, das ist gar keine Problem, einfach die Bewilligung abgeben und schon passt das alles. LG Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 03.02.2015
Antwort auf:
Gehalt
Es war die Kinder Reha und ich bin die Begleitperson..
Termin ist ab 4 März..
von
geka
am 02.02.2015, 17:59
Antwort auf:
Gehalt
Hallo,
ich hab jetzt nicht rausgelesen wie alt Dein Sohn ist. Bis 12 Jahre kannst Du ihn im Rahmen der Haushaltshilfe als Begleitkind mitnehmen, was die Krankenkasse dann bezahlt (Formular Haushaltshilfe anfordern). Dein Gehalt zahlt der Arbeitgeber NICHT, denn bei einer Kinderreha bist Du ja nicht krank. Du bekommst in dieser Zeit unbezahlten Sonderurlaub und musst hinterher den Nettoentgeltersatz bei der Krankenkasse beantragen.
LG
von
Lisa5
am 05.02.2015, 10:11