Hallo Frau Dessauer,
vielen Dank nochmal für Ihre bisherige Hilfe.
Ich habe noch eine Frage. Ich bin zur Zeit noch in Elternzeit und werde zum Zeitpunkt der Kur aber wieder berufstätig sein. Was muss ich dazu beachten? Meinem direkten Chef habe ich es schon jetzt mitgeteilt, der meint ich soll die Kur in meinem Urlaub machen. Der nun bewilligte Termin war der frühestmögliche im Haus und der spätestmögliche im Hinblick auf die Frist der KK. Es ginge also nicht anders und ich sehe es auch nicht ein. Immerhin ist es medizinisch notwendig und kein Urlaub. Muss ich den Bescheid nun in der Personalabteilung einreichen oder wie ist das weitere Vorgehen?
Herzliche Grüße
von
Saeb
am 07.06.2017, 00:36
Antwort auf:
Arbeitgeber
Sie müssen die Kur überhaupt nicht in Ihrem Urlaub machen, im Gegenteil, der Arbeitgeber erhält ja Geld für Sie als durchlaufenden Posten, eine Frechheit. Geben Sie einfach die Kostenzusage der Personalabteilung ab und lassen sich nicht einschüchtern. Sachen gibt es... Viele herzliche Grüße Annina Dessauer
von
Annina Dessauer
am 07.06.2017
Antwort auf:
Arbeitgeber
Danke für Ihre Antwort. Ich werde in jedem Fall in Kur gehen und freue mich schon sehr. Da mein Kind dann erst etwas über ein Jahr ist habe ich mich für eine anthroposophische Einrichtung entschieden, wo es etwas kleiner ist und bin froh, überhaupt einen Termin innerhalb der Bewilligungsfrist bekommen zu haben. Mal gucken, wie sich alles entwickelt:)
von
Saeb
am 07.06.2017, 21:52
Antwort auf:
Arbeitgeber
Ich drücke feste die Daumen. Sie fahren sicherlich in den Alpenhof nach Kranzegg, die eigentlich die einzige antrophosophische Einrichtung ist, die es gibt!
von
Annina Dessauer
am 08.06.2017