Hallo,
wie fange ich es an, wenn ich zur Kur fahren will? Mein Kind müsste ich mitnehmen, da ich alleinerziehend bin und niemand sonst auf den Zwerg aufpassen könnte.
Die Kur wäre zusätzlich zum normalen Urlaub, stimmt das? Mein Problem ist mein Arbeitgeber, er wird nicht begeistert sein, wenn ich drei Wochen am Stück nicht da bin und auch noch Urlaub nehme. Kann er mir den Urlaub dann streichen oder kann er die Kur verweigern bzw. für die Zeit mein Gehalt aussetzen? Das darf ich eigentlich nicht riskieren, sonst hab ich ein großes Problem. Wissen Sie Rat?
Viele Grüße
Bluewoman
von
Barbarina3
am 03.09.2021, 14:56
Antwort auf:
Kann der Arbeitgeber die Kur verweigern?
Hallo, bei einer Mutter-Kind-Kur muss immer mindestens 1 Kind mit dabei sein. Ihr Arbeitgeber kann ihnen die Kur nicht verbieten er muss sie freistellen, dies ist kein Urlaub den kann er ihnen nicht streichen. Das Gehalt wir ihnen ganz normal gezahlt.
von
Ursula Schmitz
am 06.09.2021
Antwort auf:
Kann der Arbeitgeber die Kur verweigern?
1. Eine Mutter-Kind Kur kannst du nicht ohne Kind machen (wie der Name schon sagt).
2. Du hast Anspruch auf LFZG bis zu 6 Wochen, da kann der AG nciths machen
3. Was meinst du mit Kur und Urlaub nehmen? Du hast natürlich weiterhin Anspruch auf deine Urlaubstage, da kann der AG nichts kürzen. Du hast aber natürlich keinen Anspruch darauf in Verbindung mit der Kur Urlaub zu machen (also direkt im Anschluß oder vorher).
von
KielSprotte
am 04.09.2021, 09:40