Sehr geehrte Frau Lasker, vielen Dank für die Beantwortung meiner letzten Frage, die mir sehr geholfen hat. Es betrifft uns momentan nicht, da ich noch recht kleine Kinder habe, aber ich habe noch eine Frage, die ich für eine gute Freundin stellen möchte: Bei der Mutter-Kind-Kur ist die Altersgrenze für reine Begleitkinder so viel ich weiß 12 Jahre. Bedeutet das, dass Kinder ab 12 Jahren nicht mehr mit zur Mutter-Kind-Kur fahren können (bzw. die Kassen die Kosten dafür übernehmen) oder ist dies erst ab 13 Jahren der Fall? Zählt das Alter bei der Beantragung oder Kur-Antritt? Wenn ein Kind z. B. im Mai 12 wird und man im April die Kur beantragt, kann es dann noch als Begleitkind mit fahren weil es zum Zeitpunkt der Beantragung noch unter 12 war? Mein ehemaliger Kinderarzt, der nun im Ruhestand ist, hat mir gegenüber außerdem erwähnt, dass die Altersgrenze von 12 Jahren nicht relevant ist, wenn das Kind als mit behandeltes Kind mit fährt. Stimmt das? Könnte als demnach ein 13-Jähriger oder sogar älteres Kind mit fahren wenn sie am Kurort ebenfalls Patient wäre? Mit freundlichen Grüßen
von Melwurm am 01.12.2019, 23:25