Lavendelblüte
Sehr geehrte Frau König, vor 3 Wochen habe ich Dank einer Samenspende als Single-Mum einen Sohn bekommen. Da die Behandlung in einem seriösen Kinderwunschzentrum in Deutschland durchgeführt und vertraglich geregelt wurde, ging und gehe ich noch immer fest davon aus, dass das alles in Ordnung war. Dennoch wurden bereits von Seiten der Geburtsklinik Zweifel an der Legalität der Entstehung meines Babys und an meiner Mutterschaft geäußert. Nun drängt mich auch noch das Jugendamt, schnell einen Vater anzugeben oder eine Suche zu veranlassen. Das ist ja laut Samenspendegesetz nicht möglich. Muss ich das Jugendamt über die Spende unterrichten? Bislang wurde ich von allen, die davon wussten (von meiner früheren Frauenärztin, meiner Hebamme, der Geburtsklinik) angefeindet. Das geht teilweise so weit, dass ich ohne äußeren Anlass bereits im ersten Trimester der Schwangerschaft als schlechte Mutter beschimpft wurde. Können Sie mir bitte Paragraphen nennen, durch die ich belegen kann, dass mein Kind legal entstanden und MEIN Kind ist? Ich habe bereits vor seiner Entstehung 6 Kinder durch Fehlgeburten verloren und gerade so große Sorgen, ihn auch noch (in dem Fall ans Jugendamt) zu verlieren. Aber ich bin doch nach deutschem Recht - allein schon dadurch, dass ich ihn ausgetragen und geboren habe, und weil er aus meiner Eizelle entstanden ist - seine rechtmäßige Mutter. Vielen Dank schon im Voraus!
Liebe Lavendelblüte, es tut mir sehr leid zu lesen, wie viel Unsicherheit und Ablehnung Sie in dieser sensiblen Zeit erleben mussten. Das ist für eine frischgebackene Mutter extrem belastend – und Sie hätten stattdessen Unterstützung verdient. Was ich Ihnen aus fachlicher Sicht sagen kann: 1. Eine medizinisch begleitete Kinderwunschbehandlung ist grundsätzlich ein geregelter und anerkannter Weg zur Familiengründung. Wenn die Behandlung in einem seriösen Kinderwunschzentrum durchgeführt wurde, können Sie davon ausgehen, dass alle erforderlichen Schritte eingehalten wurden. Das ist der Normalfall. 2. Ihre Mutterschaft wird in Deutschland grundsätzlich über die Geburt festgestellt. Das heißt: Die Frau, die das Kind zur Welt bringt, ist im Regelfall auch die rechtliche Mutter. Darin gibt es normalerweise keine Unsicherheiten. 3. Sie müssen dem Jugendamt keine medizinischen Details offenlegen. Es reicht völlig aus zu sagen, dass Ihr Kind im Rahmen einer medizinisch begleiteten Behandlung entstanden ist und es keinen anzugebenden Vater gibt. 4. Wenn Sie eine klare Bestätigung möchten, holen Sie sich Unterstützung bei Fachstellen. Damit Sie eine verlässliche, schriftlich abgesicherte Einschätzung erhalten, empfehle ich Ihnen dringend: Pro Familia Donum Vitae Beide Stellen haben viel Erfahrung mit Solo-Mutterschaft, Kinderwunschbehandlungen und der Kommunikation mit Behörden. Sie können Ihnen genau sagen, wie Sie auftreten sollten und was Sie dem Jugendamt mitteilen können. Herzliche Grüße und alles Gute, Julia König
Lavendelblüte
Vielen herzlichen Dank für Ihre liebe und ausführliche Nachricht!
Pinguina1
Hallo Lavendelblüte, dein Beitrag ist schon etwas älter, aber ich möchte trotzdem gerne noch antworten. Ich bin auch SoloMutter, mein Kind ist jetzt knapp ein Jahr alt. Das, was du erleben musstest, musste ich zum Glück nicht erleben. Natürlich ist es legal, in Deutschland ein Kind mit Samenspende zu bekommen. Das Kind wirst du deshalb auf jeden Fall nicht verlieren! Das Jugendamt interessiert sich natürlich trotzdem für den Vater, weil sie dich beziehungsweise das Kind in Bezug auf den Unterhalt unterstützen wollen. Ich habe einfach angegeben, dass ich mein Kind mithilfe einer Samenspende (nach SamenspenderRegisterGesetz) bekommen habe. Daraufhin gab es auch keine Nachfragen mehr. Auch bekomme ich problemlos den so genannten Negativtest, also den Ausdruck, dass ich das alleinige Sorgerecht habe. Den wirst du nämlich in Zukunft noch öfter brauchen…
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