Kleeblatt4
Sehr geehrtes Stillberatungsteam! Ist der Arbeitgeber dazu verpflichtet den Versetzungsantrag einer verbeamteten Lehrerin zu genehmigen, damit sie die Möglichkeit hat während der Arbeitszeit Stillzeiten wahrzunehmen? Zur Zeit beträgt die Entfernung zum Arbeitsplatz, wegen eines Umzugs, über 100 km. Auf Grund der derzeitigen Elternzeit spielt dies zur Zeit keine Rolle. Sollte man im Falle einer erneuten Schwangerschaft stillen (wollen) und arbeiten, wäre diese Strecke nicht zu bewerkstelligen. Auch die alte Strecke zur Arbeit würde für Hin- und Rückweg fast eine Stunde in Anspruch nehmen. Lehrer werden in der Regel Schulen zugewiesen, sodass es oftmals nicht im eigenen Ermessen liegt, wie weit man fahren muss. Wie wird das mit dem "Recht" (?) Auf Stillzeiten vereint? Vielen Dank im Voraus! K.
Liebe Kleeblatt4, ich kann dazu leider nichts sagen, werde die Frage aber an eine Kollegin und Anwältin weitergeben. Sobald ich eine Antwort habe, melde ich mich! LLLiebe Grüße, Biggi
Liebe Kleeblatt4, bitte schreibe mir doch eine PN, dann gebe ich dir die Nummer der Anwältin, sie wird mit dir sprechen :-) - DANKE, liebe ursula :-)). Schreibe einfach an biggi@die-welters, ich melde mich dann. Biggi
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