Mitglied inaktiv
Hallo! Ich arbeite jetzt seit 3 Wochen halbtags als Krankenschwester, da mein Mann und ich uns die Elternzeit teilen. Unsere Tochter ist 6 Monate alt und wird bis auf den Mittagsbrei voll gestillt. Meine Frage bezieht sich auf Nachtarbeit. Besteht ein generelles Nachtarbeitsverbot für stillende Mütter? So habe ich es aus dem Mutterschutzgesetzt unter das ich ja somit falle entnommen §8. Wäre über eine kurze Antwort erfreut. lg und Danke schön im vorraus Antje
Kristina Wrede
Liebe Antje, §8 des Mutterschutzgesetzes (MSchG) regelt die Mehrarbeit, Nacht- und Sonntagsarbeit. Danach dürrfen werdende und stillende Mütter nicht mit Mehrarbeit, nicht in der Nacht zwischen 20 und 6 Uhr und nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden. Allerdings gibt es je nach Berufssparte (z.B. Krankenpflege) hierzu festgeschriebene Ausnahmeregelungen. Dazu zitiere ich dir aus § 8 des MSchG: "(3) Abweichend vom Nachtarbeitsverbot des Absatzes 1 dürfen werdende Mütter in den ersten vier Monaten der Schwangerschaft und stillende Mütter beschäftigt werden 1. in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen bis 22 Uhr, 2. in der Landwirtschaft mit dem Melken von Vieh ab 5 Uhr, 3. als Künstlerinnen bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen und ähnlichen Aufführungen bis 23 Uhr. (4) Im Verkehrswesen, in Gast- und Schankwirtschaften und im übrigen Beherbergungswesen, im Familienhaushalt, in Krankenpflege- und in Badeanstalten, bei Musikaufführungen, Theatervorstellungen, anderen Schaustellungen, Darbietungen oder Lustbarkeiten dürfen werdende oder stillende Mütter, abweichend von Absatz 1, an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden, wenn ihnen in jeder Woche einmal eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 24 Stunden im Anschluss an eine Nachtruhe gewährt wird." Ich hoffe, das hilft dir weiter. Lieben Gruß, Kristina
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