Frage: Zuckertest!!

Hallo Herr Bluni, ich hätte eine Frage bzgl des Glukosetoleranztests!! Von meinem "alten" FA kenne ich das so, dass man nüchtern kommt, dann zucker gemessen wird. Man diese Lösung trinkt und daraufhin noch 2x Zucker gemessen wird! Meine neue FÄ hat jetzt gesagt, ich brauche nicht nüchtern zu kommen, sollte ganz normal frühstücken, dann würde ich den Saft trinken und danach würde mir 1 x Blut abgenommen werden. Aus der Vene und das würde dann ins Lanor geschickt werden.Habe ich noch nie von gehört. Was meinen sie dazu? Sollte ich es lieber bei meinem Hausarzt machen lassen oder ist das jetzt was Neues? Vielen Dank für ihre Auskunft Nicole

Mitglied inaktiv - 10.02.2009, 11:49



Antwort auf: Zuckertest!!

Hallo Nicole, ja, hier hat der neu Frauenarzt völlig Recht: die Screeninguntersuchung nach einem Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) besteht in einer einmaligen Bestimmung des Blutzuckers (BZ) nach Trinken von 200 ml einer Zuckerlösung mit 50 Gramm Glukose. Vorteil hierbei ist, dass die Schwangere nicht nüchtern zu sein braucht. Die Flüssigkeit sollte innerhalb von 5 Minuten langsam getrunken werden und die Blutentnahme 60 Minuten danach erfolgen. Erreicht der BZ-Spiegel den Wert von 7,7 mmol/l (140 mg/dl), besteht der Verdacht auf eine diabetische Stoffwechsellage. Tageszeit oder vorausgegange Mahlzeiten spielen dabei keine Rolle. Zur endgültigen Diagnosestellung wird deshalb ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) bei unveränderter Ernährung der Schwangeren durchgeführt. Dieses am sinnvollsten in einer diabetologischen Schwerpunkteinrichtung oder bei einem niedergelassenen Diabetologen. Hierzu muss die Schwangere vor der Testung 9-12 Stunden nüchtern sein. Zu Beginn bekommt sie erstmalig Blut abgenommen (Nüchternblutzucker), dann erhält sie 300 ml einer Zuckerlösung mit 75 Gramm Glukose zu trinken. Nach einer und nach zwei Stunden wird erneut Blut zur Bestimmung des Blutzuckers abgenommen. Nach den offiziellen Vorgaben " Diagnostik und Therapie des Gestationsdiabetes" liegt nach einer Belastung mit 75 Gramm Glucose ein Gestationsdiabetes (GDM) vor, wenn mindestens zwei der folgenden drei Grenzwerte erreicht oder überschritten werden (Werte aus dem kapillärem Vollblut) nüchtern: größer/gleich 90 mg/dl nach 1 Std: größer/gleich 180 mg/dl nach 2 Std :größer/gleich 155 mg/dl Erreicht oder überschreitet nur ein Wert die oben angegebenen Grenzen, so liegt definitionsgemäß eine eingeschränkte Glucosetoleranz (IGT) vor, diese wird, bezogen auf die Behandlungsbedürftigkeit, wie ein diagnostizierter GDM gewertet. In dem Fall ist es in jedem ratsam, dass die betroffene Schwangere dann in einer diabetologischen Schwerpunktambulanz zur weiteren Abklärung und Therapieempfehlung vorgestellt wird. VB

von Dr. med. Vincenzo Bluni am 10.02.2009