Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Zuckerbelastungstest

Dr. med. Vincenzo Bluni

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Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Zuckerbelastungstest

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Hallo Dr. Bluni, so, ich bin jetzt in der 24. SSW bzw. vielleicht auch eher in der 25. SSW, mein FA will sich da noch nicht ganz so festlegen! Erst in vier Wochen! Er hat mich gefragt, ob ich nicht doch einen Zuckerbelastungstest machen will, da meine große ja mit einem Gewicht von 4130 g geboren wurde! Ich kann mich nicht so recht entscheiden, habe diesen schließlich bei der großen auch nicht gemacht! Wie geht das genau von statten und wie sollten die Werte dann aussehen??? Er sagte auch ich hätte dazu nur noch zwei Wochen Zeit! Weiß nicht was ich machen soll! Mir geht es so eigentlich ganz gut und ich habe bisher auch nur zweieinhalb Kilo zugenommen! Danke! Liebe Grüße Perlchen


Dr. med. Vincenzo Bluni

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Hallo, 1. gerade mit der Vorgeschichte eines so schweren Kindes ist dieses besonders sinnvoll 2. bisher beinhalten die Routineuntersuchungen im Rahmen der Schwangerenvorsorge nur den routinemäßigen Urintest auf Zucker (Glucosurie), der allerdings unzuverlässig ist. Denn die Nierenschwelle ist in der Schwangerschaft meist erniedrigt. Das heißt, auch bei relativ niedrigen Blutzuckerwerten wird schon Glucose im Harn ausgeschieden. Durch den Urintest wird im Übrigen nur ein Bruchteil der Frauen mit einem Schwangerschaftsdiabetes erkannt. Aus diesem Grund gibt es schon seit längerem Bestrebungen, einen objektivierbaren Blutzuckertest: Suchtest mit 50 Gramm Glucose oder oraler Glucosetoleranztest = oGTT mit 75 Gramm Glucose in die allgemeine Schwangerenvorsorge (24. - 28. SSW) zu integrieren, um durch eine frühzeitige Diagnose eine erfolgreiche Behandlung einleiten zu können. Zeigen sich nun im Urintest erhöhte Werte von Zuckerausscheidungen, sollte dieses kontrolliert werden und bei Anhalten sollte ggf. ein entsprechender Test (oraler Glucosetoleranztest= oGTT) durchgeführt werden. Da der unerkannte Schwangerschaftsdiabetes mit erheblichen Folgen für Mutter und Kind verbunden sein kann - mit dem Zuckertest werden letztlich nur 10% der Betroffenen erkannt - sind sich die Experten einig, dass eine solche Suche sinnvoll ist. 3.wir unterscheiden zwischen der Screeninguntersuchung und dem oralen Glucosetoleranztest: die Screeninguntersuchung nach einem Schwangerschaftsdiabetes (Gestationsdiabetes) besteht in einer einmaligen Bestimmung des Blutzuckers (BZ) nach Trinken von 200 ml einer Zuckerlösung mit 50 Gramm Glukose. Vorteil hierbei ist, dass die Schwangere nicht nüchtern zu sein braucht. Die Flüssigkeit sollte innerhalb von 5 Minuten langsam getrunken werden und die Blutentnahme 60 Minuten danach erfolgen. Erreicht der BZ-Spiegel den Wert von 7,7 mmol/l (140 mg/dl), besteht der Verdacht auf eine diabetische Stoffwechsellage. Tageszeit oder vorausgegange Mahlzeiten spielen dabei keine Rolle. Zur endgültigen Diagnosestellung wird deshalb ein oraler Glukosetoleranztest (oGTT) bei unveränderter Ernährung der Schwangeren durchgeführt. Dieses am sinnvollsten in einer diabetologischen Schwerpunkteinrichtung oder bei einem niedergelassenen Diabetologen. Hierzu muss die Schwangere vor der Testung 9-12 Stunden nüchtern sein. Zu Beginn bekommt sie erstmalig Blut abgenommen (Nüchternblutzucker), dann erhält sie 300 ml einer Zuckerlösung mit 75 Gramm Glukose zu trinken. Nach einer und nach zwei Stunden wird erneut Blut zur Bestimmung des Blutzuckers abgenommen. Nach den offiziellen Vorgaben " Diagnostik und Therapie des Gestationsdiabetes" liegt nach einer Belastung mit 75 Gramm Glucose ein Gestationsdiabetes (GDM) vor, wenn mindestens zwei der folgenden drei Grenzwerte erreicht oder überschritten werden (Werte aus dem kapillärem Vollblut) nüchtern: größer/gleich 90 mg/dl (5,0 mmol/l) nach 1 Std: größer/gleich 180 mg/dl (10 mmol/l) nach 2 Std :größer/gleich 155 mg/dl (8,6 mmol/l) Erreicht oder überschreitet nur ein Wert die oben angegebenen Grenzen, so liegt definitionsgemäß eine eingeschränkte Glucosetoleranz (IGT) vor, diese wird, bezogen auf die Behandlungsbedürftigkeit, wie ein diagnostizierter GDM gewertet. In dem Fall ist es in jedem ratsam, dass die betroffene Schwangere dann in einer diabetologischen Schwerpunktambulanz zur weiteren Abklärung und Therapieempfehlung vorgestellt wird. VB


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