Frage im Expertenforum Schwangerschaftsberatung an Dr. med. Vincenzo Bluni:

Wieviel Kaufmann darf der Gyn. sein?

Dr. med. Vincenzo Bluni

Dr. med. Vincenzo Bluni
Facharzt für Frauenheilkunde und Geburtshilfe

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Frage: Wieviel Kaufmann darf der Gyn. sein?

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Hallo Dr. Bluni, ich wende mich einmal mit einer eher untypischen Frage an Sie. Da ich schwanger bin und daher regelmäßig zum FA gehe, zahle ich natürlich die 10 € Praxisgebühr. Wenn ich ein US Bild haben möchte, muss ich dafür 30 € bezahlen. Ein Toxopl. Test schlägt mit 28 € zu Buche. Nun bin ich etwas verwirrt, wenn mir Bekannte erzählen, dass sie diese Leistungen alle umsonst beim FA bekommen. Ein andauernder US über die 9 Monate würde bei meinem FA 150 € kosten, dagegen erhalten andere Frauen diesen kostenlos. Mir scheint auch, dass sich bei meinem FA (leider) alles nur noch um Zuzahlung dreht. Da ich noch relativ jung bin und nicht wirklich zu einer Risikogruppe zähle macht es für mich keinen Sinn zum Beispiel eine Nackenfaltenmessung machen zu lassen. Das würde mein FA natürlich auch wieder berechnen. Wiederum bekommen andere Frauen eine Überweisung und bekommen dies sogar kostenlos. Gibt es also solche gravierende Unterschiede zwischen den FA und darunter vielleicht "schwarze Schafe" die nur viel Geld verdienen wollen? Viele Grüße Trixi


Dr. med. Vincenzo Bluni

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liebe Trixi, es ist keine Frage wie viel Kaufmann Ihr Arzt sein, sondern, wenn er es nicht ist, wird er als "Unternehmen Praxis" nicht überleben können. Die Tatsache, dass die Erwartungshaltung der Schwangeren hinsichtlich der Kostenübernahme diverser Untersuchungen mit dem Leistungsangebot der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) häufig nicht entsprechend zu vereinbaren ist, führt im alltäglichen Praxisleben dazu, dass es eben immer wieder Diskussionen zu diesen Dingen gibt, was eben auch durch Missverständnisse, Kommunikationsprobleme und Fehlinformationen der Patientinnen bedingt ist. Dazu kann jede Patientin in den online abrufbaren Mutterschaftsrichtlinien nachlesen, was Gegenstand der Untersuchungen ist. Die Adresse ist http://www.g-ba.de/cms/upload/pdf/richtlinien/RL_Mutter.pdf Es ist richtig, dass hier seitens des Arztes und des Praxisteams, der/die eine "Zusatzleistung" anbietet, eine objektive Vorabinformation der Patientin über den Inhalt, die Vor- und Nachteile und auch über die Kosten der Untersuchung, die nicht von der Gesetzlichen Krankenkasse erstattet werden, erfolgen muss. Das Bewusstsein, dass man sich hier um seine "Kundin" kümmern muss, wenn man für eine Leistung zusätzliches Geld bekommt, hat sich wohl noch nicht überall durchgesetzt. Dazu gehört dann auch zu jeder Leistung, die in Anspruch genommen wurde, eine Rechnung mit Auflistung der Faktoren nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) mit den entsprechenden Multiplikationsfaktoren. 2. im Rahmen einer normalen Schwangerschaft ohne Hintergrundrisiko sind 3 Ultraschall-Untersuchungen vorgesehen: 9.-12. SSW 19.-22. SSW 29.-32. SSW Bei besonderen Indikationen (Risiko aus der Vorgeschichte oder dem Alter, Auffälligkeit, Wachstumsretardierung, andere Besonderheiten) sind weitere Untersuchungen angezeigt. Zu diesen drei Ultraschalluntersuchungen gehört nicht der differenzierte Organultraschall zwischen der 19. + 22. SSW, der in der Regel durch einen entsprechend erfahrenen Arzt für Pränataldiagnostik, meist in einer Spezialpraxis oder einem Perinatalzentrum durchgeführt wird. Ein solcher Organultraschall/ Feindiagnostik wird in der Regel nur bei einer medizinischen Indikation veranlasst; die Schwangere hat darauf keinen generellen Anspruch und kann den Frauenarzt dazu auch nicht drängen, ihr hierfür eine Überweisung auszustellen. Ähnlich verhält es sich mit Ultraschalluntersuchungen, die über das übliche Maß hinausgehen, da diese, wenn keine Indikation vorliegt (was bekanntermaßen meistens der Fall ist) von den Gesetzlichen Kassen nicht vergütet werden. Wünscht die gesetzlich versicherte Schwangere diesen zusätzlichen Ultraschall dennoch, so müssen ihr hierfür ganz klar die Kosten komplett in Rechnung gestellt werden. Das gleiche gilt für die Verfahren der Nackentransparenzmessung und das Ersttrimesterscreening. Beides sind eindeutig bisher keine Verfahren der Gesetzlichen Krankenversicherung. Somit darf dafür auch keine Überweisung ausgestellt werden. Dieses ist immer eine Privatleistung. Medizinisch gesehen, wissen wir, dass wir durch das häufige Ultraschallen eben nicht zu einer weiteren Reduzierung an Frühgeburten oder Fehlbildungen beitragen und deshalb gibt es in anderen, hoch entwickelten Ländern aus gutem Grund noch nicht einmal diese drei Ultraschalluntersuchungen. Wenn Sie nun von den vielen Bekannten erzählen, die diese Dinge „umsonst“ erhalten, ist es sicher wichtig, Sie dahingehend zu informieren, dass eine solche Leistung, auch, wenn sie auf Überweisung erfolgt, natürlich nicht umsonst ist. Das ist ein absoluter Trugschluss. Sie wird dann nur zu Lasten der anderen Beitragszahlerinnen abgerechnet. Diese deutliche Vermehrung von Leistungen führt letztlich auch zu Erhöhung der Beiträge. Ausnahmen hiervon gibt es eigentlich nicht. Dass diese Vorgabe nach wie vor "umschifft" wird, ohne dass es geprüft wird oder auffällt, ist bestens bekannt. Die Zukunft unseres Gesundheitswesens wird aber sicher gar keinen anderen Weg erlauben als viel mehr die Untersuchungen zu veranlassen, die medizinisch sinnvoll sind und die eben auch erstattet werden. Nicht zuletzt, um die Medizin in Deutschland noch bezahlbar zu machen, denn wenn von den Frauen gewünscht wird, dass auch später noch andere Frauen Untersuchungen ohne Eigenanteil erhalten, dann sollte sich über die Ärzte gefreut werden, die eben nicht alles auf Kosten der Krankenkassen veranlassen, sonst werden die Kassen der Gesetzlichen Krankenkassen noch schneller leer sein. VB


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Hallo!! Ich muss dir leider sagen, dass die Untersuchungen die du erwähnt hast grundsätzlich von dir bezahlt werden müssen!!! Die Krankenkasse bezahlt die Toxoplasmose bei keiner Patientin, das kann nicht sein. Bei dem US ist es leider so das die KK nur drei US bezahlt, wenn der Arzt jetzt ein weiteren US von sich aus macht weil er es für Sinnvoll hält dann kann er diesen anders abrechnen, der wird schon seine Gründe haben.Fakt ist, dass eine Patientin die sagt sie möchte einen weiteren US haben ohne das sie einen vorwiegenden Grund hat, muss sie diesen auch selber bezahlen. Nackenfaltenmessung muss auch selbst bezahlt werden sollte dieser auffällig sein übernimmt die Kasse die darauf folgende Untersuchung die der Arzt vorsieht. Ich bin mir zwar nicht sicher aber die Nackenfaltenmessung muss soweit ich weiss jeder bezahlen, es sei denn die Patientin befindet sich in einer Risikoschwangerschaft (bin mir aber nicht ganz sicher)!!! Es mag sein dass einige Ärzte es in der Hinsich was den US angeht andere Meinungen haben, nichts desto trotz müssen sie auch den Richtlinien folgen die Krankenkassen kürzen nun mal alles,egal ob es uns gefällt oder nicht! Mich stört es auch! Ausserdem sind die meisten Untersuchungen nicht unbedingt Pflicht sondern müssen den Patientinnen angeboten werden, dass es gewisse möglichkeiten von Untersuchungen gibt. Wenn die kostenlos wären würde man es den Patientinnen nicht anbieten sondern einfach machen oder?! Naja, wollte dir nur mal das sagen was ich als Arzthelferin weiß!! Ich wünsche dir alles Gute!! LG


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Ich find das auch ein Ding was man alles zahlen muss wenn ich mich so umhöre im bekanntenkreis!! das ist von doc zu doc verschieden! Ich hab zum beispiel bei jeder VU mit US und krieg ein Bild, toxotest war kostenlos, nackenfaltenmessung gehörte zur grossen sono mit dazu etc..ich hab NICHTS dazu bezahlt und nicht mal zehn euro praxisgebühr gezahlt weil man das laut meiner KK (DAK) gar nicht muss wenn man vorsorge macht als schwangere das ist Kassenleistung!!!! glg silvi


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hallo, ich bin ss in der 26 ssw und ich musste die nackenfaltemessung untersuchung nicht bezahlen, denn da hab ich eine überweisung ins KH bekommen. LG


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Hallo Über diese Zuzahlungen habe ich mich heute auch mit dem Doc unterhalten. Ich hatte eine leichte Infektion, die SS war bereits festgestellt und bekam ein Privatrezept für die Vaginalzäpfchen. Heute habe ich danach gefragt, weil ich bei meinen anderen Schwangerschaften (die letzte ist 4 Jahre her) weder Praxis (bzw.Krankenkassen-) gebühr noch Rezeptgebühren geschweige denn meine indizierten Medikamente bezahlen mußte. Alles wird gekürzt und als Schwangere, die zur Erhaltung der zukünftigen steuerzahlenden Arbeiter beiträgt, muß draufzahlen. Ein Unding in der Gesundheits- und Familienpolitik!!! Ich habe nun beschlossen, meine Meinung an das Familienministerium zu schreiben. Alles schreien, wir brauchen mehr Kinder - aber erstmal dürfen wir Bereitwilligen zahlen - egal was, hauptsache die Kasse hat ihre Kohle.... :) Was die Untersuchungen angeht, so stand das Ersttrimesterscreening mit Nackenfaltemessung mit auf der zu zahlenden Seite. :) Ebenso das Doubler-Ultraschall, während das hochauflösende Ultraschall frei war. Keine Ahnung welcher Unterschied das ist. Viele Grüße Ute P.s. Vielleicht sollten mehrere mal ein nettes Statement an das Gesundheits- und Familienministerium abgeben. Uns wird es vielleicht nicht mehr helfen, aber denen die nach uns kommen.


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Hallo, ich muss grundsätzlich die 10 Euro beim Frauenarzt zahlen, weil er immer einen U-Schall macht und das möchte ich auch! Toxoplasmose Test musste ich nicht zahlen! Nackenfaltenmessung musste ich nicht zahlen. Für die dazu gehöhrende Blutuntersuchung muss ich 30 Euro ans Labor bezahlen. So weit so gut. Ist ja NOCH ok. Auch die 15 Euro im Monat für den Nahrungsergänzungssaft für schwangere kann ich grad noch so verkraften. ABER... warum muss man Medikamente, die man nur wegen der Schwangerschaft braucht selbst bezahlen obwohl doch eigentlich schwangere freigestellt sind? Ich habe bereits über 70 Euro gezahlt (bin in der 12. Woche!) für: Magnesium (starke Wadenkrämpfe) Vagi-C Vagisan (PH-Wert ist zu hoch und will einfach nicht runter) Ein Saft gegen Sodbrennen Ein Mittel gegen Übelkeit und Erbrechen ...hierzu fällt mir nur ein, dass ich unsrer ach so tollen Familienministerin mit ihren 4 (glaub ich) Kindern mit ihren drei Kindermädchen gern mal auf den Schreibtisch kot... würde! @Ute zieh das doch groß auf?! Ich unterschreib sofort!!!!!!! LG PS.: Letzte Woche sollte ich für Kinder Mucosolvan Hustensaft mit einem Gebührenfrei-Kreuz 1,... Euro zahlen! Erst als ich der Apothekerin nein gesagt habe, ist ihr ganz plötzlich eingefallen, dass sie mir das Ganze (das ich zwei Wochen vorher noch kostenlos bekommen habe!????) auch von einer anderen Firma kostenlos haben könnte! Ich habe den Saft nicht gekauft!!!!! Eine riesen Sauerei. Aber die Melkkühe in unserem Land geben ja mehr Milch umso mehr sie gemolken werden!


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also ich kenn das bei mir hat der toxo.. sogar 45 gekostet und trible 75


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Hallo Mama2007 Habe gerade eine Email an das Bundesministeriem für Familien usw. geschrieben, wo ich meine Entrüstung und die Fragestellung geschildert habe. Mal sehen, was ich als Antwort bekomme. Ich wüßte jetzt nicht, wie es groß aufmachen sollte. Vielleicht traue ich mich auch nicht...? Vielleicht können wir per email Kontakt aufnehmen, meine ist hinterlegt. Ich habe mir ja vorher garkeine Gedanken darüber gemacht, in den früheren Schwangerschaften habe ich auch nicht zahlen müssen und Rezepte waren frei. Um so schockierter war ich, als das Rezept selbstzuzahlen war - noch nicht mal "nur" Rezeptgebühr, sondern voll. Ich kann ja verstehen, wenn man die empfohlenen Vitamine (die ja auch mit ca 25,-€ pro Quartal zu Buche schlagen) bezahlen muß, aber alle indizierten Krankenheitsmittelchen? Ist echt ein Unding und so manch einem vergeht da die Lust am Kinderkrieben, weil er es sich aufgrund der Vorsorgekosten nicht leisten kann. Wir werden sehen,... Viele Grüße Ute


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Hallo nochmal, Du siehst, dass es tatsächlich einige Unterschiede gibt bei dem US. Ich zahle gerne für eine gute Behandlung, muss aber dennoch erwähnen, dass ich es teilweise als "Abzocke" empfinde wenn der Arzt mir für ein Bild mit einem kleinen schwarzen Punkt drauf 30 Euro abnimmt. Nun hört man doch auch hier wieder, dass es überall unterschiedlich gehandhabt wird. Im übrigen war ich davor immer Privat versichert. Ich muss dir wohl als Arzthelferin nicht sagen, wie es damals untersuchungstechnisch ausgesehen hat. Gruß Trixi


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Ich will die Ärzte auch nicht in Schutz nehmen, deshalb habe ich auch geschrieben dass andere Ärzte es nach deren Meinung ,weshalb auch immer, so abrechnen können wie sie es für richtig halten! Damit meinte ich ja, das es auch Ärzte gibt die in dieser Sache einem eher entgegen kommen als andere!!! Mir passt es ja auch nicht das man so viel bezahlen muss und ich konnte auch nur das sagen was ich halt so intern mitbekommen habe!! LG


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Also, muß jetzt auch mal was dazu sagen. Medikamente, die aufgrund von schwangerschaftsbedingten Krankheiten verschrieben werden, sind nicht zu zahlen. Muß auch wegen Blutungen Utrogest nehmen und dafür nichts bezahlen. Und die 10 € "Eintritt" auch nicht. Wie es mit den Untersuchungen aussieht weiß ich nicht, so weit sind Krümel und ich noch nicht. Liebe Grüße und nen schönen Abend noch. Steffie (morgen 10.SSW)


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Hallo Dr. Bluni, mir persönlich ging es jetzt überhaupt nicht um die U-Schall Untersuchungen, die außerhalb der Vorsorge gemacht werden. Mal ganz davon abgesehen bin ich mehr als froh, dass in unserem Land U-Schall Untersuchungen gemacht werden und halte es für sehr bedenklich, dass dies in anderen Ländern nicht so ist. Schließlich geht es nicht nur darum Fehl- oder Frühgeburten zu verhindern, sondern auch darum Fehlbildungen früh festzustellen um dem Kind nach der Geburt sofort helfen zu können! Hätte meine Freundin keinen U-Schall Untersuchung gehabt wäre die sofortige Transplantation der Leber bei ihrem Kind nicht planbar gewesen und das Kind wäre sofort gestorben! Mir ging es darum, warum ich als Schwangere für Mediakamente, die ich NUR wegen der Schwangerschaft brauche, selbst zahlen muss? Hier war der letzte Stand der Dinge, bei meinem Sohn vor 4 Jahren, und so hat es mir nun auch die Krankenkasse bestättigt, dass man für diese Medikamente nicht zahlen muss! ??? LG


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