Mitglied inaktiv
Hallo, ich hatte bereits eine Frühgeburt (34. Woche) und bin nun (nach nur 5 Monaten) wieder in der 22. Woche schwanger. Da ich (wie in der letzten SS) wieder zu vorzeitigen Wehen neige und eine leichte Gebährmutterhalsschwäche habe sollte ich so gut wie gar nichts mehr machen und viel liegen. Vor allem darf ich meine 10 Monate Tochter (mit 10 Kilo) nicht mehr hochheben oder herumtragen. Meine Mutter ist jetzt vorläufig bei uns eingezogen und kümmert sich um meine Tochter und den Haushalt (mein Mann ist den ganzen Tag in der Arbeit). Ich habe aber gehört, daß mir ab der 24. Woche eine Haushaltshilfe zustehen würde oder daß evtl. der Mann daheim bleiben kann. Mein Arzt hat mir zwar eine Bescheinigung für die Krankenkasse ausgestellt, äußert sich aber ansonsten nicht darüber. Bei der Krankenkasse selbst wurde ich nur mehr oder weniger abgewimmelt und mit den Unterlagen, die mir zugeschickt wurden kann ich überhaupt nichts anfangen. Und ich denke, wenn man da was falsches ausfüllt, dann bekommt man am Ende gar nichts. Meine erste Frage ist nun, ist es möglich, daß meine Mutter anstelle der Haushaltshilfe die Kosten für diese bekommt oder darf die Hilfe kein Verwandter sein ? Ab Januar arbeitet meine Mutter allerdings selber wieder und dann habe ich niemanden mehr für meine Tochter. Kann dann für den Rest der Zeit (8 Wochen) mein Mann daheim bleiben (mit unbezahltem Urlaub)und wie hoch wäre der Verdiestaufall, der dann an uns gezahlt werden würde (die Krankenkasse macht dazu keine Aussage) ? Und macht es einen Unterschied, ob ich daheim bin oder im Krankenhaus liege ? Vielen Dank, Anja
liebe Anja, in dieser Frage erlaube ich mir, mal unser Rechtsanwältin, Frau Bader zu zitieren: "Gem. § 199 RVO erhält die Versicherte eine Haushaltshilfe von der KK für die Zeit der Entbindung, soweit und solange (laut Arzt) ihr die Fortführung des Haushaltes wegen der SS oder der Entbindung nicht möglich ist und auch niemand aushelfen kann. Ausserdem muss ein Kind unter 12 J. im Haushalt sein. Näheres weiß im Einzelfall die KK." Wichtiges, weiteres in der FRage, ob ANgehörige auch genommen werden können, ist unter http://www.rund-ums-baby.de/recht/mebboard.php3?step=0&range=20&action=showMessage&message_id=17420&forum=115 nachzulesen. Bei weiteren Fragen hierzu, bitte Frau BAder fragen. VB
Mitglied inaktiv
Hallo.... ich habe das selbe bei meiner tochter gehabt ab der 20.ssw,sie ist am ersten april geboren,also noch nicht solange her.. ich habe sowohl als ich vier wochen in der klinik gelegen habe als auch zu hause eine haushaltshilfe bekommen...mein gyn und die klinik haben mir eine verordnung gegeben die ich bei der krankenkasse eingereicht habe ...familienmitglieder allerdings erhalten nichts an vergütung von der krankenkasse da es über familienhilfe läuft....wenn dein mann in der zeit zu hause ist bekommt er parktisch den urlaub von der krankenkasse weiter bezahlt.... lass dich nicht abwimmeln,reiche sonst widerspruch ein.......ansonsten kannst du dich an die awo oder dergleichen wenden die haben auch haushaltshilfenoder eine gute freudin,die wird auch vergütet..und wenn es nur stundenweise ist fürs kind aufpassen oder einkaufen gehen lieben gruß silvia
Mitglied inaktiv
Hallo!! Da mein kleiner erst 7 monate ist , wiß ich es noch genau, denn ich bin und war immer Risikoschwanger!! Eine Haushaltshilfe steht Dir auf jeden Fall zu!! Fülle den Antrag in der Geschäftsstelle Deiner Krankenkasse mit einem Mitarbeiter aus. Bleibt Dein Mann zu Hause,so war es bei mir, dann bekommt er den Arbeitsausfall in voller Höhe von der Krankenkasse erstattet. Allerdings muß das der Arbeitgeber genehmigen denn bei unbezahlten Urlaub greift der Kündigungsschutz nicht!! Ich hoffe nur das beste für Dich ,denn ich bin auch schon wieder in der Situation. Mein Kind wiegt jetzt schon 9kg mit 7 Monaten und ich bin grad mal am Anfang der SSW!! LG Simone und die Rasselbande mit Würmchen im Bauch!!!!
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